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und darunter den Thäter durchziehen und dem Haushahne den Kopf abhauenund ihn dem Erschlagenen ans die Brust legen; damit soll er gebessertsein".")

Auf die Ansehnlichkeit des Hauses kam es dabei natürlich nicht imBlindesten an; der mächtige Palast des Fürsten schützte ihn nicht mehr imGenüsse deö Hausfriedens als den armen Mann die arme Hütte: „wo einMann seine Wohnung aufschlägt, sei es auch in einem bloßen Zelte oder ineiner Neiserhütte oder auch in einer Erdhöhle, und sich selbst mit seinenSachen dahin begeben hat, da mag gegen ihn Heerwcrk d. i. Heimsuchungverbrochen werden, wie in seinem eigenen Hause";") denn alles isthier gleich: „das Steinhaus und das Holzhaus".

Auch auf den Raum der Wohnung selbst beschränket sich der Friede

nicht, er erstrecket sich vielmehr auf alle gewirkte Gewere: auf Haus und

Hof; hat ein Haus keinen Hof, so reicht der Friede, so weit die Dachtraufe

fällt; nach anderen Rechten soll der Friede innerhalb dreier Fuße um die

Hausthüre beschlossen sein.")

Die Ausdehnung des Hausfriedens über den Wohnungsraum hinausist in den nordischen Rechten in poetischer Weise angedeutet: „Wo ein Mannhat Haus und Heimath, da hat er Frieden sechzig Faden von seinem Hause",und „wohnt ein Schmied auf dem Lande, wird er zwischen dem Hofe undseiner Schmiede erschlagen, und steht diese jenem so nahe, daß er mit Zangeund Hammer vom Hose nach der Schmiede werfen kann, so soll gerichtetwerden, als wäre er in seinem Hause selbst erschlagen worden".^)

Der Friede, der einer einzelnen Heimath zukam, galt auch für eineMehrzahl von Häusern und Höfen zugleich, wenn diese durch Umzäunungoder Umwallung gleich einem Einzelhof ein abgeschlossenes Ganze bildeten.Steten Frieden hat jedes Dorf innerhalb Wall und Zaun.

Bei der Abgrenzung des besonderen Friedens begegnet mau allenthalbensinnlichen Zeichen, die das deutliche Merkmal für Beginn und Ende desFriedens sein sollen; dabei genügt das schwächste, wenn es nur verstandenwird: so ist das Roscugärtchen der Sage nur mit einem seidenen Faden um-zogen") und doch wagt es Niemand einzudriugen; ein solcher Faden vor dieHausthüre gespannt ist dem Ein- und Ausgehenden ein unüberwindlichesHinderniß;^) drei Halme Ruchgras fesseln den Verbrecher;^) die Nechtsideeschützt und bindet, sie ist allmächtig ohne Band und Eisen.

Abgesehen aber von dieser künstlichen Erweiterung des Hausfriedens

L) Grimm W. Ill 308. l>) Züt. Low. II 32 (x. 174). o) Bl. Zürch l 482.cl) Uxl. M. 12 Z 1 u. 5 sx. 142). e) Grimm. D.R.A. S. 182. 1) Grimm. W.II 220. Wack 19. 38. x) Kaltb. I 38.