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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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76) Ein Wort ist kein Pfeil.

77) Worte schlagen Einem kein Loch in den Kopf.

78) Worte brechen kein Geleit.

79) Vom Drohen stirbt man nicht.

80) Vom Knallen stirbt man nicht.

81) Wer droht,

Macht dich nicht todt.

82) Bedrohter Mann lebt dreißig Jahre.

83) Wer vom Drohen stirbt, dem soll man mit Eselsnüssen zu Grabeläuten.

84) Mit Worten geht es Einem an die Pfennige, mit Werken an dieHand.

Freier Wille und Absicht sind die nächsten Ausgangspunkte für dieBeurtheilung einer jeden That, sie sei rühmlich und gut, oder schändlich undschlecht:Der Wille ist des Werkes Seele". Ein französischer Spruch gehtnoch weiter und stellt den bloßen Willen der vollendeten That gleich. °)

Dieser vernünftige und deshalb auch in allen neueren Strafgesetzenniedergelegte Grundsatz findet sich gleichwohl in den älteren Rechtsquellennicht allenthalben anerkannt. Die That selbst und ihr rechtskränkender Er-folg war es zunächst, was der Deutsche ins Auge faßte, der mit Eifersuchtdie Unverletzlichkeit seiner Rechte bewachend, auch die unfreiwillige Beschädigungderselben gleich der böswilligen zu rächen geneigt war, wie cs ja einer kind-lich-sinnlichen Vorstellung eigen ist, eine ohne Willen zugefügte Verletzungschmerzlicher zu empfinden.")

Aber wenn auch in den älteren Zeiten, da noch Fehde und Selbstrachedie Hauptfolgen eines Eingriffes in fremde Rechte waren, die einer Hand-lung zu Grunde gelegte Absicht und Meinung mehr oder minder unberück-sichtigt blieb, so machten alle Gesetze wenigstens im Allgemeinen einen Unter-schied zwischenWille und Ungefähr",") und man berüchsichtigte eine Rechts-kränkung von Ungefähr, worunter Zufall und Fahrlässigkeit gerechnet wurden,doch insoferne, als sie keine öffentliche Buße oder Friedensgeld, geschweigedenn eine Acht, verwirkte.

Weil sohin nach der richtigen Anschauung ohne Selbsterkenntniß und

Uistorius S. 711. ") Simrock 11839. '0 Hillebrand Nr. 346. Hert.S- 425. Simrock 5778. Simrock 1635. Simrock 1690. UistoriusS. 318. ») Rößler l 139, 130.

s) Uoissl II 791:Io. volonts est rsxntss xonr 1s Isit". b) WildsS. 522. o) Wilds S. 578.