54) Ist das Thier todt, so ist die Sache auch todt.
55) Man überzeugt das Vieh und nicht den Mann.
56) Für Zufall büßt man des Königs Recht nicht.
57) Nichts hat der König an Zufallswerken.
58) Wahre, was du thust und wahre, was danach folgt.
59) Sieh zu und gewahre der Mühle.
60) Narrenspiel will Raum haben.
61) Wenn der Wurf aus der Hand, ist er des Teufels.
62) Man läßt Einen bei dem, nach dem er gehandelt.
63) Was man nicht für gut hält, das ist immer böse.
64) Die That tödtet den Mann.
65) Gedanken sind zollfrei.
66) Schweigen und DenkenThut Niemand kränken.
67) Gedanken sind zollfrei, aber nicht höllenfrei.
68) Ilms Denken
Kann man Niemand kränken.
69) Fürs Denken
Kann man Niemand henken.
70) Ich darf denken, wie ein Goldschmiedsjung.
71) Man kann falschen Mnth nicht sehen, die That sei denn dabei.
72) Mit Worten und Werken beweiset man den Willen.
73) Beweis der Werke ist kräftiger als Beweis der Worte.
74) An Willen und Worten ist kein Zwang.
75) Niemand kann mit Worten Gewalt thun.
") Ostsr. Ldr. I 84 (184): „Is bat Brest dort, so is de Saeke mit dort".Gl. z. Sachs.sp. II 47. 3: „Nan vertilget äat ve unäe wollt en (den Lassen)".°°) Lov. 33: „Vor uatba slral sei bots lcunungs rast". 6ulatk. 163:' „eoki alcononglir a vaäa-vsrleom". ^ Ruhr. I 46: „wair was du tust: vn war waz darnachge". ^ Rügen. 263: „Sehe tho und wahre de Mühle". °°) Eisenhart S. 472.«) Eisenh. S. 473. Schwyz. 311. 50. „mau last in bei dem bliben Nachdem ergehaudtlet hat". Wgl. 348: „rvas mau wobt vor gut bat «las ist immer kose".
°») Simrock 10240. °°) Eisenhart S. 447- Simr. 3128. «) Simr. 9349. °') Hille-brand S. 186. Simr. 3129. Hillebrand Nr. 263. Simrock 1541. °') HillebrandNr. 262. '") Hillebrand Nr. 264. ") HVobb. 5 Vorr. 26: „nu kan man lalsobennmut niolit ssllsnn äx tliat sex äa box". ") Lapstenb. 280. 2. Gl. „vtll äonrvor-äen, werollen (eNo sorxiltsn) borvxs^st me cksn willen". ^) 3ur. Iris. XI-VI.19 (62): „borvxsingbo ckor rvirben is orelltigor äann borvxsingbs cksr rvorcken".'0 Läobs. Hsksur. 39, 2: „Xn rvillon nook an rvorcksn i's non geävsng". ") Brem.88, 54: „vbar no maob neman mit vvorübon volle ckon".