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gar die Tödtung sind so sehr wider Recht, daß selbst die ausdrückliche Auf-forderung oder Einwilligung des Verletzten die Unthat nicht zu entschuldigen,oder auch nur zu mildern vermag; Hab und Gut mag ein Mann wohl ver-geben, wie er will; Leib und Leben aber ist ihm verliehen, damit er einhöheres Ziel menschlicher Vervollkommnung erstrebe, nicht damit er nachselbsteigenem Gefallen darüber verfüge.
Wie unter gewissen Einschränkungen die Einwilligung des Gekränkteneine außerdem strafbare Handlung ohne Folgen läßt, so soll dies auch inandern, obschon geringfügigen Dingen der Fall sein, wenn diejenigen, diedurch Amt und Pflicht berufen sind, mit leuchtendem Beispiele den Unter-gebenen voranzugehen, selbst ihrer Neigung freien Spielraum lassen: „Wennder Abt die Würfel auflegt, mögen die Brüder spielen", und wer ein Gesetzgibt, oder doch zu dessen Wächter bestellt ist, muß sich selbst daran halten;denn der durch eigenes Thun oder Unterlassen fällige Mann mag billigerWeise die gleichen Fehler Anderer nimmer rügen: „wer Andere tadeln will,muß selber ohne Mängel sein" °)
Selbst die persönliche Unbescholtenheit des Gerichtes genügt nicht, demUngerichte mit Erfolg zu steuern, wenn nicht die strenge Allgewalt desselbenseinem Spruche Geltung verschafft:
„Gebieten ohne Straf und MachtMacht Herren und Gebot veracht't",und „kein Rath ist gut, denn es werde ihm Folge gegeben".")
Anlangend die Frage, ob nicht etwa derjenige, welcher das Gesetz gibtund verkündet, einer freieren, durch dieses nicht beschränkten Stellung genieße,so weiset schon das Sprichwort: „Wer ein Gesetz gibt, ist auch daran gebun-den", darauf hin, daß des Königs oder Kaisers Gewalt nicht eine unbe-begrenzte, sondern eine innerhalb der Schranken des Gesetzes sich bewegendeund hievon bedingte war; „halten die das Gebot selber nicht, die es gegeben,so darf es auch sonst Niemand halten".
Das Gesetz steht über dem König und nicht dieser über dem Gesetze,wie uns solches die Geschichte bei fremden, der absoluten Herrschergewaltunterworfenen Völkern zeigt, wo unser Sprichwort in verkehrtem Sinne aus-drücklich dahin gelautet hat: „Wer ein Gesetz gibt, sei nicht darangebunden"(„8olutns omni lego").
Daß der König minder sei als das Gesetz, geht schon daraus hervor,wie die Gesetze, insbesondere bei den nordischen Völkern germanischer Ab-stammung, entstanden sind: Was das Volk beschließt, wird vom König be-stätigt, und nur selten und ungern verzichtet das Volk auf seine Meinung
k) Wagener S. 5. l>) kistorius S. 1004.
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