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die Füße gebunden sind, der läßt sich nur zu schnell zu Verheißungen ver-leiten, welche außerdem unterblieben wären.")
Dies gilt in gleicher Weise für die geistige Gefangenschaft in Jrr-thum, Ucberlistung, Blödsinn und Aehnlichein: „Wenn Jemand in einemschweren Trünke einen Markt macht oder ein Verständiger mit einem Ein-fältigen, ist es ungiltig"'') (31).
Ebenso wenig begründen bloße Höflichkeitsbezeugungen, sogenannteEhrenworte oder Scherze, rechtliche Verbindlichkeiten, weil auch hier die Ab-sicht fehlt und manchmal hindert Recht und Gesetz das Entstehen einerSchuld, indem manche Verträge ans den verschiedensten Gründen überhauptverboten oder doch unter Umständen für rechtlich nicht verfolgbar erklärtsind (34—35).
„Kömmt eine Frau vor den Richter und klagt auf einen Mann, erhabe sich zu ihr gelegt und ihr Gut verheißen, es sei viel oder wenig, sosoll ihr der Richter nicht richten, denn das wäre Ueberhur und sie hättewohl die Gewalt gehabt, den Lohn einzunehmen, ehe sie sich zu ihm legte. °)
So wurde weiter im Fürstenthnm Osnabrück, um dem durch drei undachtzig Klciderordnungen vergeblich bekämpften Prunke den Daumen aufsAuge zu setzen, den Krämern und Kaufleuteu die Klage aus Forderungenfür goldene oder silberne Tressen, Spitzen oder Seidenzeug gegen schatzpflich-tige Unterthanen ganz allgemein abgesprochen. Der Schuldner kann bei jederKlage dem Gläubiger den Eid abverlangen, daß unter der geltend gemachtenForderung nicht etwa eine für klaglos erklärte mitbegriffen sei und die Ver-weigerung des Eides zieht den Verlust der ganzen Forderung nach sich.Rechtswidriges Einverständniß unter den Parteien wurde bis zum 4. April1851, da diese Bestimmung gesetzlich abgeschafft ward, mit willkührlicherStrafe belegt.
Wichtiger noch als all dies sind die Rechtsverhältnisse der Spieler,weil die Deutschen von je leidenschaftlich an jedem Spiele hingen, das denPfennig wirbt und verliert.") Schon in den ältesten Stadtgesetzeu findensich Strafen wider die Glücksspiele, namentlich gegen das beliebteste der-
309: „8o rvat sn man ckem Lockern lovet mit muotrvillen noxeckwunxen, ck»tsotrat üs sm to rsebts testen, n) Ltrxclc cke SLntetis tsstam. eax. IV § 38 undPist. VII 84 verstehen das Sprichwort so, daß der mit Podagra Behaftete doch einTestament machen dürfe, weil er noch im Gebrauche seiner Sinne (Sprache) sei. t>) Grau-bünden 38, 19- „so einer in einer schweren Thrunkh ein Marcht thet oder ein Ver-stcndigcr mit einem Einseitigen ein Marcht thet, ist solches vngültig". e) Rnpr.(Maurer) II 83; ihr Lohn heißt da wohlverdienter Liedlohn aber (181). ä) Bode-meyer, Hannoveranische Rechts-Alterthümer I 24 ff. s) Vaeitns OlsrmsniL eap. 24.