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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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61) Schulden bleiben Schulden.

62) Schulden wachen auf.

63) Schulden sind keine Hasen.

64) Alte Schuld rostet nicht.

65) Schulden liegen und faulen nicht.

66) Im Salze liegt die Klage, so lang der Kläger taugt.

67) Versprechen will ein Halten haben.

68) Versprechen macht halten.

69) Was du nicht halten willst, sollst du nicht versprechen.

70) Ein Schelm, der sein Wort nicht hält.

71) Worte füllen den Sack nicht.

72) Zusagen steht im Willen, aber dem Halten ist ein Seil über die

Hörner geworfen.

Nach deutschem Rechte verbinden alle Verträge ohne Rücksicht auf einebesondere Form, wenn nur die gegenseitige Uebereinstimmung des Willens,Versprechen und Annehmen außer Zweifel steht, und sind gerichtlich ver-folgbar.

Dieser Grundsatz wird mit Recht auf die deutsche Treue zurückgeführt °),denn diese ist keine allgemeine Pflicht, welche einen jedem Dritten ohneRücksicht auf besondere Umstände schuldet (46), sondern bestimmt nur denInhalt des besonder» Verhältnisses, in dem einzelne bestimmte Personen zueinander stehen, selbes beruhe nun auf allgemein menschlichen und sittlichenGründen, oder auf einer besonder» Vereinbarung, dem Gedinge. Dieser all-gemeine Begriff der Treue fordert seine Anwendung im Vertragsrechte, daJedermann dasjenige zu erfüllen verpflichtet ist, was er einem Andern ver-sprach; es bedarf dabei keines besondern Gepränges, das bloße Wort, derbloße Wille bindet. (7)Wer dem Andern Etwas mit Vorbedacht zusagt,es sei mit bloßen Worten oder andern Zusagen, die Worte seien wie siewollen, so soll, wer die Zusage machte, seine Zusage halten und mag dazu

°9 Blumer III 110; Pfäfficon nrt. 9. Gr.R.A. 612. Simr. 9233.«) Ouäkm. 117.vawl-rr sNniäir r^ägs. si. Pist. X 81. 1035. Simr. 9231.

ivristan 5462:sckniäs lixent und lülont nit". Gr.R.A. 612. Rößler I S. II-

Simr. 9232. °°) Gulath 484:1 saiti liWr sank, ei snoNondr duxa. dsrns. 115,

6. 6ndNm. 187. °') Simr. 10911. °9 Anm. L.R. IV c. I Z 19 Xr. 1. °-) He-rrisch 1462, 28. ") Anm. L.R. IV c. I Z 19 Xr. 1. --) Simr. 11833. Braun

5276. --) Braun 5276.

s) Sachs. III 41 H 1: Ni sal dnrck rockt rvsdor Nomon undo sillö trürvoleäeZon; vgl. Dist. III 14. 8; III 17. 13; Stobbe 4.