Druckschrift 
Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
180
Einzelbild herunterladen
 

Nicht minder kann der Dienstbote auch gerechten Lohn seiner Arbeitfordern; dennum bloßen Dank dienet Niemand"; er soll seines Lohnesthcilhaftig werden, auch wenn solcher nicht gerade ausdrücklich bedungen ist;billiges Ermessen bestimmt in diesem Falle die Höhe des Lohnes nach demSpruche:so gelohnt, wie gedient" n. and.

Sogar ein unbedingtes Vorzugsrecht finden wir zu Gunsten des Licd-lohnes in allen Rechten gegenüber andern Forderungen anerkannt, wie solchesin dem altbekannten Sprüchlein bekundet ist:verdienter Lohn schreit für(zu) Gott im Himmel", und immer galt der Rückstand des schuldigen Lied-lohncs als die dringendste Schuld.

Deshalb bestimmt denn auch der Sachsenspiegeln)Von dem Erbesoll man erstlich dein Gesinde geben seinen Lohn, so viel ihm gebühret bisan den Tag, da der Herr starb; und man soll sie halten (die Dienstboten)bis auf den Dreißigsten, ans daß sie sich mögen beschicken oder anderweitverdingen".

Um den Dienstboten den Liedlohn möglichst zu sichern, hatte ehedemdas Gesinde, welches den Lohn forderte, das Recht, Dienstverhältnis; undLohneshöhe durch den eigenen Eid zu beweisen. Während das alte Rechtregelmäßig nur den Unschuldseid zuläßt, gewinnt das Gesinde seiner HändeLohn mit seiner Seele, d. i. mit dem Eide ans den Heiligen und schließtden Unschuldseid des Dienstgebcrs aus. Doch läßt man den Knecht regel-mäßig nur bis zu einem gewissen Betrage und nur für eine gewisse Dienst-zeit, gewöhnlich ein Jahr, zum Eide.

Ein solches Recht auf den Dienstlohn wird aber dann nicht anerkannt,wann der Dienstbote schon im Voraus weiß, daß die Herrschaft seine Dienstezu lohnen nicht gewillt sei, gleichwohl aber seine Dienste leistet; hier giltdas Sprichwort:wer auf Gnade dient, der wird mit Barmherzigkeit be-lohnt", d. h. muß sich mit jedem Lohne begnügen, den der gute Wille desHerrn ihm verabreicht; denn:wo der arme Mann den Dienst anbot, dawar der Lohn immer nur gering", undwer vollends ungerufen zur Arbeitgeht, kann wohl ungedankt wieder davon gehen".

Wo aber das Dienstverhältniß des Gesindes in regelrechter Weise zuStande gekommen, da hatte dasselbe eine den Standpunkt eines gewöhnlichenDienst- oder Mietvertrages weit überragende Wechselbeziehung des Ehehaltenzur Dienstherrschaft zur Folge; wie diese zur sorglichen Rücksicht auf dasWohl und Wehe des Dienstboten und insbesondere auch auf den moralischenLebenswandel desselben sittlich versuchtet ist, so tritt der Dienstbote Hinwiderin ein mehr als die gewöhnlichen Dienstesleistungen umfassendes Pietäts- und

») Laobs. sx, l 22.