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108) Wie man den Weibern das Witthum macht, so sollen sie esbehalten.
109) An Eigen ist rechte Leibzucht der Frauen.
110) Morgengabe soll man auf die Erde legen.
111) Morgengabe mag eine Frau wohl behalten ans den Heiligen ohneZeugen.
112) Der ist der Erste am Wiedernehmen, der der Erste war an derGabe.
113) Leibgut schwindet Hauptgut.
114) Reiche Weiber, arme Kiuder.
115) Reiches Ehegeld, arme Kinder.
116) Das Kind samm't und scheidet der Eltern Gut.
117) Was den Frauen zu Gnaden gethan, das hilft dem Manne nicht.
118) Junge Kinder bleiben bei alten Gnaden.
119) Gnade erbt man nicht.
120) Gnade hilft Niemand, denn dem sie gethan.
Der Ehemann erschien vom Anbeginn der Ehe als der natürliche Vor-mund seiner Frau und hatte um deswillen die gesammte Vermögensverwal-tung in seiner Hand: „alle Dinge müssen sein in des Mannes Hand",denn „an Weibern liegt keine Macht".
Auch später als der Gedanke der strengen eheherrlichcn Mnndschaftmehr in den Hintergrund trat, blieb er gleichwohl noch das Haupt derFamilie und als solches nach wie vor berechtiget, das beiderseitige Vermögenzu verwalten und rechtsgiltig darüber zu verfügen. „Ein Weib mag ihresGutes Nichts vergeben ohne ihres Mannes Willen"") und sie hat in der
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'"0 Kl. Kaiserr. II 51: „wi mau clen vviben llen rvilleinen inaelldet, alsosullsn sie in besitzen". Laolls. sp. III 75. 1 : ,,^n eigen ist reelit liktnelitäer vroveen". Münch. 74. 192: „lilan sei inorgengad anl äi Sri legen"."0 Lnclis. sp. I 20, 9: „Llorgengave innt en rvil nppen Neiligen rvol lielmltsn«.ne rück". "0 Kling. Gl. z. S.sp.I 20 (Bl. 135): „De iS de erste an widcrnemcn,de de erste war an der gäbe". "0 Eisenhart S. 143. "0 Hillebrand Nr. 162."0 Hillebrand Nr. 183. "°) Rügen. 151. 121: „dat kindt stimmet und scheidet dalgudt siner Olderen". "0 Kling. Gl. z. S.sp. III 76: „das den frawcn von genadengetan ist, das hilfst den Man nicht", "'s München 294. 100: „sungsn leinäer snl-len bslsibsn bei alten gsnaclsn". '") Kling. Gl. z. S.sp. III 38: „genade erbet
mair nicht". "") Kling. Gl. z. S.sp. III 76: „genade hilfst keinen Man, denn deinesie getan".
s.) Laelis. sp. I 31.