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„Freie vor der Thiire!
Dann hast du „wechsel-küre" d. h. freie Hand,iinmer noch zurückzutreten.
Um einen Mißgriff in der Wahl möglichst zn verhüten, wird gerathen,seine Lebensgefährtin aus der Nachbarschaft zn nehmen: „Wer freien will,nehme seinesgleichen" ; oder
„Kauf deines Nachbars Rind,
Freie deines Nachbars Kind",
oder:
„Heirathe über den Mist, »
Dann weißt du, wer sie ist".H
Manches Stadtrecht enthielt sogar Bestimmungen zu dem Zwecke,die Heirathen einheimischer Bürgerssöhne mit auswärtigen Jungfrauen mög-lichst zu erschweren: damit die allhiesigen Bürgerstöchter desto eher Gelegen-heit finden möchten, sich unter die Haube zu begeben.
Ein Ehegelöbniß als Vorbereitung zu dem ernsten Schritt in denEhestand liegt in der Natur der Sache und findet sich in den Sitten undGebräuchen aller Völker, und es bringt dies, wie Kreittmayr sich ausdrückt,schon der gemeine Weltbrauch mit sich, denn es sehe gar zu unvernünftigund viehisch ans, wenn man ohne vorläufige Abrede so wilderdings wie eintoller Hengst in den Ehestand trete.
Ganz abgesehen aber von diesem meist die Probe persönlicher Neigungbezielenden Zwecke des Verlöbnisses hat dieses auch noch einen andern, nichtminder wichtigen Sinn: allenfallsige, die eheliche Verbindung hindernde Um-stände ans Tageslicht zu bringen, was am leichtesten durch feierliche undöffentliche Verlobung erreicht werden kann.
Und eS kannten schon die älteren deutschen Rechte mannigfache Ver-hältnisse, welche die Eingehung und den Bestand der Ehe rechtlich unmöglichmachten. Zu nahe Verwandtschaft hindert oder erschwert doch die ehelicheVerbindung:
„Heirath ins Blut,
Thut selten gut";
aber auch andere Umstände: vor Allem gehört hiehcr das förmlich undfeierlich abgelegte Gelübde der Keuschheit; daher sind von der Ehe ausge-schlossen alle jene, die Gott gebunden sind: Priester, Mönche und Nonnen.
Nach dem Wortlaute des hieher gehörigen Sprichwortes wird durch dasöffentliche Keuschheitsgelübde nicht blos die Eingehung, sondern sogar der
«.) Hillebrand S. 119. V) Kreittmayr S. 137, jetzt verhindern dies schon dieAbweisungen der Gemeinden.