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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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Was nunmehr die Eingehung der Ehe selbst betrifft, so ist hierin imLaufe der Zeit mannigfache Aendcrnng geschehen; ursprünglich war die Eheein Kauf; der Freier entrichtete dem, in dessen Gewalt und Mundschaft dieJungfrau sich befand, den Preis, wofür die Braut ihm angelobt und über-liefert ward;der hat das Weib, der es kauft";") der Preis scheint spätermehr das Symbol für die stattgchabte Angelobung geworden zu sein:

Drce Sößlinge de olde Koop"/)

Diese Sitte, schon im hohen Alter nachweisbar, hat sich bis in dasspäte Mittelalter erhalten; dabei wurde, weil auf diese Weise das ganzeEhegclöbniß mehr das Ansehen eines Vertrages hatte, das Kaufgcld, sofcrnedas Gclöbuiß durch einseitiges Benehmen gelöst ward, doppelt gebüßt.

Erst als der Geist des Christeuthums zum allmähligen Durchbruchegelaugte und den Abschluß der Che von anderen Voraussetzungen abhängigmachte, fing die Idee des Kaufes zu weichen an und ward, da sie sich nochin einzelnen Gegenden eingewurzelt zeigte, sogar verboten, so daß ein Ehe-gelobniß, bei welchem noch der alte Brauch des Kaufes ans der Mundschaftbeachtet ward, alsbald nur mehr die Ausnahme bildete.

Seit der festbegründeten Herrschaft des Christeuthums ist die Ehe freivon allem Zwange der Vatermageu und ein wesentlich freier Akt der Selbst-hingabe; die Ehe liegt fortan im schlichten Willen; Jüngling und Jungfrausollen frei sein in ihrer Wahl und nur nach ihremMnthe" d. i. ihrer natür-lichen Neigung wählen.

Selbst dein Willen der Eltern wird kein zwingender Einfluß mehrzugcstandcu, wenn auch einzelne Rechte deren Zustimmung ausdrücklich ver-langen soll:

Vater und Mutter entscheiden beim Vergeben der Tochter"") undWer will die Jungfrau Tochter haben,

Der muß zuerst die Frau Mutter darob fragen"/)

Man nöthige keinem Weibe oder Mädchen den auf, der ihr selbstmißfällt und vergebe sie nicht um Geld, außer wenn er freiwillig etwasgeben will"/)

Schon aus alten Gedichten entnehmen wir eine Form des Ehegelöb-nisses, die zur Förderung der völlig freien Wahl eingeführt schien: die Ver-lobung erfolgte in einem Ringe, durch feierliche Frage und Antwort, vorMagen und Mannen/)

a) Onäliiruinä 279. b)Drei Sechslinge (Münzen) sind der alte Kauf"; siewaren die Meta in Mecklenburg Lei Ehegclöbnissen. c) Mrus. 28, 1. cl) küstor I325. e) Angcls. 3l2, 71. t) Grimm. DRA. S. 438.

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