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bald sie in sein Bett geht; ihre Kränkung steht der des Mannes gleich:„Jedes Weib hat seines Mannes Bnß nnd Wehrgeld".")
Diese innige Thcilnahme des WcibeS an dem Schicksale dcS Mannesläßt cs aber anch als unbillig erscheinen, daß die Fran sich nicht begnügemit ihres Mannes persönlicher Gcwährschaft für ihr Vermögen nnd weildemzufolge anch jede Bürgschaft eines Dritten statt des Mannes für dasWeibervermögen als sittlich verwerflich nngiltig ist, deshalb heißt cs: „füreinen Bräutigam sei gut'Bürge sein": da ans einer rechtlich unzulässigenBürgschaft für den Bürgen kein Nachthcil entstehen kann"?)
Gleichwie nun des Mannes Ehre das Weib schönt und schmückt, soleidet die Frau nicht minder auch durch eine Schmälerung der persönlichenoder Standeschre ihres Mannes, wenngleich sic hieran keine Schuld trägt.
Aber nicht die völlig gleiche Rückwirkring ist dem unehrenhaften Ver-halten des Weibes cingeränmt ans die Würde des Mannes: „ein Weib magihre Ehre wohl kränken";") denn die Standeschre kann ja als von: Manneallein ausgehend und durch seine Lebensstellung bedingt ohnedies durch desWeibes Schande nicht gemindert werden; die persönliche d. i. die Hanschrcdes Weibes aber liegt am Weibe allein nnd nicht auch an dem Manne;zudem „ein Mantel und ein HauS decken viel Schande"/) daher ist auchder Memn, wenn auch sittlich veranlaßt und berechtigt, doch nicht verpflichtet,sein Weib zu verhcgcn d. i. über ihre Treue mit schlaflosem Auge zuwachen, da die aus des Weibes Untreue hervvrgeheude Schmach des MannesEhre nicht in gleichem Maße kränken mag; und anch mit Recht, denn: „einSack voll Flöhe ist leichter zu hüten als eine untugendhafte Frau"/) undgelänge es ihm auch: „Eine erzwungene Tugend ist doch keine Tugend"/)Nncrachtet dieser in der Ehe liegenden Gemeinschaftlichkeit und Gleich-heit in allen Dingen ist die Einheit doch gewahrt durch eine Ueberordnungdes Mannes über sein Weib: „der Mann ist ein Haupt des Weibes", da-für muß er aber auch für seiner Frau leibliche Wohlfahrt sorgen, sie fassenund führen bis auf den Kirchhof d. i. bis an ihres Lebens Ende; es liegtin der Ordnung der Dinge, daß, wie ein Sprichwort sagt, Ofen und Weibdaheim bleiben"?) und nur der Mann hinauötrat „ins feindliche Leben",um seiner Familie Wohlfahrt zu begründen; denn das Weiberrcgimcnt warvon Anbeginn der Menschheit verdorben:
„Der Apfel schon, den Eva brach,
Stürzt' uns All' ins Ungemach"?')
u) Grimm. DRA. S. L04. b) so. erklärt Eisenhart S. 106. o) EisenhartS. 87. ü) Simrock Nr. 6313. o) Körte Nr. 5100. k) Hcnisch S. 1612. ss) 2ine-greks Th. Il S. 36, d) Körte S. 34.