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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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auch cin Forstrcgale entwickelt. Die Forste sollen nicht abgeschwendet, son-dern ihre Erträgnisse durch eine verständige Pflege des Nachwuchses auch dieNachwelt gesichert bleiben:das Holz muß pfleglich gehalten werden", damitdie sprichwörtlich gewordene Befürchtung nicht wahr werde:es wird derWelt noch fehlen an Holz und Münz und guten Freunden".^

Schon die ältesten WciSthümer fassen die vernünftige Waldkultur insAuge: der Schultheiß soll sein Lehenholz faseln, wie den Kohl in seinemGarten".")

Und gegen den Forstfrevel waren barbarische Strafen augedroht:wereinen lebenden Baum schält, den soll man aufgraben an seinem Nabel undihn mit einem Hufnagel mit dem Darme an den Fleck heften, da er hatangefangen zu schälen und soll ihn solange nm den Baum treiben, bis erdas mit seinen Eingeweide» bedecket, was er geschälet, und sollte er keinenDarm mehr im Leibe haben ohne Gefährde". °)

Ans der Oberaufsicht des Staates über die gesammte Forstkultur istdie Forsthoheit und im weiteren Verlaufe auch ein Forstregale hervorgegan-gen, welches mit einem weitern Regale, dem der Jagd, in enger Verbin-dung steht.

Eine überaus große Anzahl von Bestimmungen hierüber findet sich inden Rechten vor, obwohl eine wirkliche Anerkennung des Jagdrcgales in derRechtsauschauung des deutschen Volkes sich nie dauernd und allgemein hatbegründen lassen. Dieses wollte vielmehr das edle Waidwcrk jedem freienManne in unbeschränkter Weise gewahrt wissen und huldigte deshalb demGrundsätze:es soll jedes Wild sein in dessen Recht, in dessen Gewalt esist";") oder:wer die Vögel fängt, deß sind sie, und wer hinteuach kommt,hat nichts davon". Und in der That galt sowohl während der ältestenVerfassung Deutschlands, als auch noch unter der fränkischen "Regierung dieJagd für die tägliche Kriegsschule aller freien Männer. °)

Ungeachtet dieser der Entwicklung des Jagdregales keineswegs günstigenVerhältnisse hat sich dasselbe dennoch immer mehr Geltung verschafft, sodaßzuletzt nur noch die Jagd auf Vögel und Bienen außerhalb des WildbauneSlag.Tauben, Krähen, Elstern, Pfauen und anderes Federspiel, das wirdgemein, sobald es aus den gewirkten Geweren entkommt d. h. außer Hausund Hof auf freiem Felde kann es Jeder durch Besitzergreifung zu seinemEigenthume machen". *)

s.) ?1stor. S. 578. 6) Grimm. W. I 640. o) Grimm. DRA. S. 519.ä) Spangenberg 219. 218. e) Runde 8 150 not. ». k) Weichb. 118. Rößler I134 u. 139.