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Gabe oder ein Reichniß ausgebeutet worden sein mag, wie solches der Spruchaudeutet: „wohin nur der Pfaffe sein Weihwasser wirft, dafür schon mußihm der Herr Etwas geben".
Was die Art und Weise der Verabreichung des Zehnten betrifft, sogalt als Regel: der Zehent wird da gegeben, wo die Frucht sich befindet; eslag also dem Zehentherrn ob, zu seinen zehentpslichtigen Bauern zu gehen,und dort sich selbst den Zehent zu holen; denn diese waren nicht gehalten,den Zehenten ihm zu Haus uud Hof zu bringen: „Kein Mann ist Pflichtig,seinen Zins außerhalb seines Hauses zu geben".") Wo deßungeachtet dieBauern den Zehnten zu Hofe des Herrn brachten, trat für ihre Mühewal-tung eine Abminderung des Zehnten ein und es hieß: „erst das eilfte Seilsei das zehnte"; ähnliches findet sich beim Gatterzins, den der Zinsmannseinem Herrn nur so weit entgegentrug, daß er ihn am Ende seines Ge-höftes auf den Zaun oder Gattern steckte, womit sein Gut umgeben war;es kam dies insbesondere in den Fällen vor, da der Mann nicht leidenwollte, daß der Zinseinnehmer seines gefreiten Hofes Thürschwelle über-schritt. ")
Außerdem gab es noch mannigfache Gewohnheiten, denen zu Folge diepersönliche Ueberreichung des Zehenten und anderer Abgaben mit Gegen-gefälligkeiten des Herrn gelohnt ward; nach der Meldung einiger Weisthümerwurden sie bewirthct, beherbergt sogar mit Musik und Tanz erheitert.")
Die Regel aber blieb: „Die Saat Verzehntet man auf dem Felde,das Vieh im Dorfe".
Nach dem Gotteshausrecht von Wertnau mußte auch vom Obste derZehent entrichtet werden, es sei wild oder zahm; der Zehent ist hier fällig,sobald die Frucht vom Baum gefallen ist; der Zehentpflichtige brauchte nur3 Mal mit lauter Stimme zu rufen uud daun blieb der zehnte Theil liegenauf Gefahr des Zehentherru.
Wollte aber der Eigentümer der Obstbäume keinen Zehnten geben,so mußte er die Bäume umhauen, damit Korn und Heu au solcher Stellewachse und so dein Gotteshause sein Zehent werde.
Anlaugeud endlich den Blutzehent, so ward dieser von allen Hausthiereneingefordert, mit einziger, im Sachsenspiegel hervorgehobener Ausnahme: derHühner; es mag diese Ausnahme ihre genügsame Erklärung darin finden,daß die Hühner ohnehin bei zahlreichen Gelegenheiten als Abgaben figurirten:es gab ein Herbsthuhn, Gartenhuhn, Vogteihuhn, Halshuhn, Rauchhuhn, Fast-nachtshuhn und viele andere und der Sachsenspiegel sagt an gleicher Stelle:
s) Sachs, sp. I S4. 8 2. b) Grimm. DRA. S. 389. e) Grimm. DRA.S. 394 fs.