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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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daß jeglicher Hof und jegliches Gehöft am St. Martinstag mit einem Huhnverzchntet werden solle:Wer eigen Rauch hat, gibt ein Huhu".H

Hiemit scheint auch im Einklänge zu stehen der Spruch:Hat dieHenne drei (d. i. Junge in der Brut), so gibt sie eins, hat sie zwanzig, sogibt sie auch eins als Zehent".

Die Größe der Hühner bestimmend, sagt das Weisthum von Rimslohe(Westphalen):wenn die Hühner in der Maizeit nur so groß sind, daß sieauf den Eimer Hüpfen können, dann können die Hausgenossen ihren Guts-herren damit bezahlen".")

Damit nicht doppelter Zehent gereicht werde, so war bestimmt:wasman abfüttert d. h. zum Futter für die Hausthiere braucht, davon gibt mankeinen Zehent, der ja ohnedies von den Thieren wieder gefordert ward.

Die Entrichtung des Zehnten wurde übrigens nach Inhalt der altenZehentordnungen bisweilen mit einer Strenge gefordert, die fast an denRutscherzins erinnert nnd möglicher Weise, wie dort so auch hier, den Verlustdes zehentpflichtigen Gutes zur Folge haben konnte:wer den Zehnten nichtbezahlt, dem sollen auch die neun Theil genommen werden". Den neuerenGesetzen sind aber solche Strafen fremd.

Man war übrigens nicht blos darauf bedacht, daß der Zehent in seinerrechtmäßigen Größe und Beschaffenheit verabreicht werde, sondern auch mancheFörmlichkeiten waren hiebei zu beobachten, hinsichtlich deren bei dem Mangelgenauerer Firirung das Gewohnheitsrecht entscheiden mußte:Wer den

Zehnten nach rechter Gewohnheit gibt, der hat ihn recht gegeben", denn:Gebrauch thut hier mehr >

Als aller Meister Lehr'"/)

Daß die Zehentgaben für den Bauer durchaus keine Annehmlichkeitwaren, versteht sich wohl von selbst und wird auch durch das Sprichwortbekundet:Der Bauer fürchte nichts so sehr als die Gerechtigkeit d. i. dieBelastung seines Gutes mit neuen grund-, zins- und zehentherrlichen Rechten;dennviel Säcke sind endlich doch des Esels Tod"/) Und wenn manbedenkt, daß der Spruch:

Was der Pflug gewinnt,

Frißt das Gesind",

auch nicht ohne allen Anlaß entstand, so war es dem Bauer gewiß nichtsehr zu verargen, wenn er unter dem Drucke so zahlreicher Reallasten nurungern die schuldigen Abgaben seinem Herrn zu Hofe brachte; und es bleibt

s) Grimm. DRA. S. 374. b) Grimm. III 199. e) Rsuisoli S. 1395.ä) kistorius S. 359,