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Deutsche Rechtssprichwörter
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Feldarbeit, ohne weiteres, er wag Eigenthümer des Ackers sein oder nicht,Herr der keimenden Frucht.

Die Leute schneiden und mähenMit Recht, die den Acker säen".

Auffallend ist das Dungzahlrecht und ein Beweis, welch' hohen Werthdie deutschen Rechte der Arbeit einräumeu:Wer ein Grundstück verkauft,kann sich den Rückkauf ausbedingen: er kann auch von diesem Rechte Ge-brauch machen und das Grundstück wieder zurückerwerben; aber derZwischen-eigenthümer hat an den Erträgnissen des Bodes noch so lange Antheil, alsdie von ihm besorgte Düngung auf die Fruchterzeugung förderlich wirkt; ererhält deshalb eine nach Ortsgewohnheit bestimmte Quote des jährlichenErtrages, denn immer ist der Frucht würdig, wer die Arbeit thut; regel-mäßig folgen dem Mister sogar drei Saaten, ganz oder theilweise, nach demMiste (oder der Düngung); dies ist wohl auch nicht mehr als billig, dennwo der Mistwagen (kurzer Wagen) nicht hingeht, da kommt der Erntewegen(langer Wagen) nicht her".")

Beim Pächter findet nach Rückgabe des Pachtgutes genau das Näm-liche statt, soferne es der Eigenthümer nicht vorzieht, den Frommen (d. i.den aus der Düngung erzielten Mehrertrag) von seinen Nachbarn schätzen zulassen und ihn dann gleich auf einmal abzulösen.

Beim Heimfall eines zinsbaren Gutes in Folge nicht bezahlten Zinsesist bcmerkenswerth, daß das Gut nicht sofort mit Frucht und Saat zurück-genommen wird, es muß vielmehr zuerst auf die Mutter zurückersterbcn,d. h. ebenso verwildern, wie es war, als der Zinsbauer die Cultur begonnen.

Das Zurücksterben des Gutes soll in folgender Weise von Stattengehen:Das erste Jahr soll das Gut unbebaut liegen, das zweite Jahr solles Disteln und Dornen tragen, das dritte Jahr erst soll es fallen unter desJunkers Pflugscharr, wenn es schon so verwildert ist, daß die Wölfe dar-über laufen".

Und dies Alles nur um deswillen, weil, wie die Glosse bemerkt, keinMann sich mit eines andern Mannes Schaden bereichern kann".")

Der hohe Werth der Arbeit findet sich sogar beim Holzdiebstahle an-erkannt:Die Art ist ein Rufer und kein Dieb", odermit der Art stiehltman nicht", welcher Anschauung, abgesehen von dem Mangel der den Dieb-stahl charakterisirenden Heimlichkeit, vielleicht auch die Rücksicht auf die Arbeitdes Holzfällens mit zu Grunde liegen möchte!

Eine gleiche billige Rücksichtsnahme auf den Wirthschafter ist es auch,daß der Baumann nicht vor Lichtmeß soll vom Gute geschieden werden kön-

a) Körte. Nr. 6396. b) Kling. Gl. z. S.sp. 133 2.