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hienach in solchen Fällen den Märker allein; darum heißt es auch: „Almende-gut sei kein Nachbarngut". Es bedurfte aber auch die Almende für sichnicht so fast einer Umfriedung und Abgrenzung; hier bildete vielmehr dieälteste und natürlichste Grenze der Wald selbst, die wenigen gegen fremdeMarkgenossenschaften nöthigen Grenzzeichen wurden in Eichen gehauen und esbedurfte sohin keiner Unterbrechung der Waldung, so daß es gar nicht einmalunglaublich klingt, wenn gemeldet wird, daß das Eichhörnchen in manchenGauen sieben Meilen weit über die Bäume lief.'')
Kam endlich, was bei wachsender Cultur regelmäßig eiutrat, die Al-mende zur Verkeilung an die Markgenossen, so konnten sich hiebei nur die-jenigen Mitglieder der Gemeinde betheiligen, deren Güter oder Höfe in derursprünglichen Markgenossenschaft mit vollem Gemeinderechte gelegen waren;denn wo ursprünglich keine Gemeinschaft war, da kann auch hinterdrein ksineTheilung sein, und, wie die Glosse zum Sachsenspiegel sagt: „wo Einerkeinen Theil hat, da soll er auch nun keinen Theil kriegen d. i. streiten".
Außer den mannigfachen, auf ungeschmälerten Fortbestand der Almendeabzielenden Bestimmungen galt auch der Grundsatz: daß Almendegut nichtsollte verjähren können. Ursprünglich mochte dieser Sah wohl ohne besondereBedeutung gewesen sein, da nach altdeutscher Sitte Eigenthum an Grundund Boden vor der versammelten Volksmenge übertragen werden mußte, umrechtsgiltig seinen Herrn zu ändern; allein später, als nach dem Eindringenrömischer Rechtssähc die Besitzes- und Eigenthumsverhältuisse au liegendemGute gewandelt werden konnten im Wege völlig formloser Ausantwortung,da war er von unverkennbarem Vortheile für den unverringerten Fortbestandder Almcndc.
Neben dem Walde bildet die gemeine Weide den Hauptbestandtheil derAlmende; und auch hinsichtlich der Weide ist die ursprüngliche kommunistischeAnschauung in den Worten ausgesprochen, daß Wasser und Weide, gleichsamein göttliches Lehen für Alle gegeben, nicht ins Sondereigeuthum zu tretenbestimmt sei.
Ein bekanntes Sprichwort sagt nun allerdings: „Kein Müller habegenug Wasser, kein Schäfer genug Weide";'') seine Wahrheit scheint auchden alten Markgenossen schon eingeleuchtet zu haben; denn: Sichel und Sensedürfen nicht auf die gemeine Markweide gehen; sie sind vielmehr nur fürKulturland — Getreideäcker und Wiesen — bestimmt; aus diesem Grundewird aber auch solches Land, dessen Ertrag die Mühe der Einärntung nichtzu lohnen scheint, so Busch und Berg, der gemeinen Weidenutzung zugcwiesen;wie das Weisthum von Sandhofen sich ausdrückt: „Wo drei darin riedcn,
a) Grimm. DRA. S. 497. b) Eisenhart S. 255.