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als geborner Landbebauer ohne Sonderinteressen der Schiedsrichter; mit seinernatürlichen Kraft entscheide er, was Feld sein soll; was Mark (Almende). Solange ihrer zwei mit dem Pflugjoche das Gestrüppe niederzndrücken vermögen,ist der Grund noch Acker, den der Bauer oder Märker durch Ausrodung des„weichen Busches" d. i. des Waldanfluges seiner bisherigen Bestimmung er-halten kann; biegt er sich aber nicht mehr oder ist er so dick und starkherangewachsen, daß zwei Ochsen in dem neuen Walde sich aus dem Gesichteverlieren, so gehört der Boden forthin wieder zur Almende?)
Im klebrigen aber gilt jeder Stamm für einen Baum, der drei grüneBlätter hat, oder auf dem der Sperber einen Spatzen fressen kann, und erbleibt es auch solange, bis ein Reh ihn mit den Füßen, nachdem er morschgeworden, spalten kann?)
Wo eine bestimmte Anzahl von Jahren verlangt ist, heißt es, „wasin 10 Jahren nicht gedüngt ist, Busch und Berg, das soll gemeine Weidesein.°)
Gleiches bekunden die Franzosen mit ihrem Spruche: „Der Waldgewinnt die Ebene"?)
Der Reim, wonach des Bauers Recht am Grundstücke verloren seinsoll, wenn der Anflug des Reiters Sporen berühret, ist jüngeren Ursprungesund weiset auf das mittelalterliche Bestreben hin, ein Obereigenthnm desLandesherrn an allen in seinem Gebiete liegenden Waldungen zn begründen.
Für augenblickliche Noth durfte zwar Pflug- und Wagenholz in jedemWalde straflos gefällt werden, sonst aber war die Nutzung für die Mark-genossen allein bestimmt; und im Interesse der Waldkultur mußten sogar dieMärker um die ihnen rechtlich znstehcnde Nutzung nachsuchen: „Welch Märkerbauen will, d. h. Bauholz bedarf, soll „Laub" bitten, die Genehmigung er-holen" °); hiemit steht in Verbindung die in Westphalen übliche Vorschrift,daß Markgenossen, die einen alten Baum gefällt hatten, einen jungen hiefürpflanzen und ins dritte Laub liefern, d. h. drei Jahre lang hegen und pfle-gen mußten.
Und wie demzufolge die Märker nicht völlig frei in der Almendeschalten und walten konnten, so waren hinwieder die AuSmärker, die keinenTheil an der Almende hatten, aus Gründen der Billigkeit doch nicht völligvon der Nutzung des Almendegutes ausgeschlossen; denn wie Freydank sagt:„Dem reichen Wald es wenig schadet,
Wenn sich ein (armer) Mann mit Holz beladet".
L) Grimm. DR.A. S. 92. V) Grimm. W. III 302, 22. o) Grimm. W. I502. 573. II 474. 492 u. s. f. ä) Uolsel I 2S7: 1s bois aognisrt 1s xlain".s) Grimm. DRA. S. 508.