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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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Mühlbaches tritt, so steht er auf der Almende; dennWasser ist Mark,orsso auch die Brück. °)

Den wichtigsten Bestandtheil des gemeinen Eigenthums der Almende,almein, ulmoinäs bildete ursprünglich der unvertheilte Grund und Boden.Was der Einzelne zu seinem nnd seiner Familie Bedürfniß landwirthschaftlichpflegte, bildete sein Sondereigenthum, alles übrige, besonders Wald undWeide, galt als die Mark, Atmende:Wald, Flüsse und Bäche durch denWald, Viehtriften und ungebaute Wiesen in ihm und um ihn her gelegen,Wild, Gevögel und Bienen; nicht in ihn begriffe» sind: wohin Pflug undSense geht, Ackerland, Garten, Obstbäume, der an den Wohnungen liegendeWiesgrund, endlich die Häuser selbst"?)

Jeder Theilhaber der Mark mußte im Gaue Privateigenthum besitzen,d. h. ein angesessener Manu sein, der eigen Feuer und Rauch in der Ge-meinde hat; denn der unwerige Mann sollte keinen Theil haben an denNutzungen der Almende und Weide; ja er wurde, wenn er kein ursprüng-liches Besitzthum unter eine je nach Zeit und Ort verschieden bestimmteGröße herab verloren hatte, gar nicht mehr in der Markgenossenschaft ge-lassen, und man unterschied recht wohl einen vollwerigen, halbwerigenMann von dem Unwcrigen d. i. dem Manne ohne Haus und Hof.

So lange nun der Wald der Almende in unverändertem Zustandeverblieb, diente sein Erträgniß den Markgenossen in ungemessener Weise;wurde aber der Wald abgetrieben, so ging die kahle Fläche keineswegs wiedie Baumstämme in das Sondereigenthnm des ehemaligen nutzungsberechtigtenMärken über, sondern sie behielt ihre früher» Almendeeigenschaft bei, wasdie nordischen Rechte durch das Sprichwort zu verstehen geben:An derAlmend hat der König, d. i. die Gemeinde als solche, den Boden, der Bauerden Wald d. i. das Holz".

Es mag diesem Vorbehalte des Waldbodens wohl auch noch die wei-tere Absicht zu Grunde gelegen sein, einen rechtlichen Haltpnnkt für die Ein-hebung von Steuern und sonstigen Reichnissen zu gewinnen, wenn künftighineinmal wirklich die abgetriebene Waldfläche durch Urbarmachung der Einzel-wirthschaft zugewendet würde.

Wie nun die Wirtschaft es ist, die dem Almendegut diese seine Eigen-schaft benimmt und es zum Sondereigenthume macht, so konnte Letzteres inumgekehrter Weise durch andauernde Verödung wieder zur Almende werden,indem cs in seinen ursprünglichen Zustand wieder zurückkehrte, wenn derjunge Waldanflug einmal in beträchtlichem Grade gediehen war.

Den deutschen Rechtsbüchern ist hier in sinnbildlicher Weise der Ochs

a) Grimm. DRA. S. 499. l>) Grimm. DRA. S. 498.