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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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46) Was der Mann überwintert, das mag er auchübersommern".

47) Wer nicht da benachtet, soll auch nicht da betagen und wer nichtüberwintert, mag auch nicht übersommern.

48) Was Jeder erzieht in seinem Haus, das hat das Recht und dieEckern.

49) Hund und Katze, Huhn und Hahn ist des Ungenossen Vieh.

50) Um Georgi gehen die Wiesen ins Heu.

51) Auf St. Jürgen

Soll man die Kühe von den Wiesen schürzen.

52) Bei viel Hirten wird übel gehütet.

53) Niemand darf seinen eigenen Hirten haben.

Die ganze Schöpfung hat Gott dem Dienste des Menschen bestimmtund es hat demgemäß die Anschauung, daß Alles, was die Natur an Güternbietet, Gemeingut sei, worauf Jeder in gleichem Maße Anspruch machen könne,eine natürliche Begründung.

Die Geschichte der Entstehung und Entwicklung der Almende weistmannigfache Anhaltspunkte dafür nach, daß diese Naturanschauung auchden deutschen Urstämmen nicht fremd geblieben war; sehr bald aber habensich allerdings die Sonderinteressen überwiegende Geltung verschafft undwurde dieselbe, wie allenthalben bei steigender Cultur, als praktisch unaus-führbar erklärt.

Nur Gegenstände, die überall ohne die vermittelnde Thätigkeit desMenschen in ungezählter Menge sich darbieten, als insbesondere Holz undUnkraut, sehen wir auch in späterer Zeit noch als Gemeingut gelten. Heut-zutage aber enthält das hieher bezügliche Sprüchwort auch in dieser letztgedach-ten Einschränkung keine Wahrheit mehr.

Dem allgemeinen Nutz und Frommen mag wohl allein noch das flie-ßende Wasser Vorbehalten sein, welches seiner Natur nach im steten Wandelbegriffen, die Herrschaft des Privateigenthums fremd, von jeher zur Almendegerechnet wurde, wie dies hinsichtlich des Mühlbaches das Sprüchwort an-deutet:Wenn der Müller aus der Mühle auf die Ueberbrücküng des

'0 Grimm. W. I 166:was äsr mau gervintsrn mag utk äsrn sinsn, ässsui er ouck aus geueräe suinren", ") Grimm. W. II 666 :'Wer nickt äs, ke-nscktet, ssli suck niet äs, ketsgen, unä ver niet äs, ksrvintrst ssli ouck nietäs kesoininern". Grimm. I 432:IVsn ezm ^dicker ersükst in sinem Kuss(ons geusräe) äss kst reckt in äsn eckern". ") Grimm. W. II 308 sin kontvnät ksts ein Kon vnä ein ksin äss sott sein vike sein II 508. HillebrandNr. 117. «) Hillebrand Nr. 118. °-) Wagener S. 84. ") Schw.sp. c. 179 § 2:Meinen rasg sinsn eigen ksrter goksken".