An dieser Stelle soll aber blos von den begriffsmäßigen Folgen derFreiheit gesprochen werden, sofern sie den Gegensatz zur Eigenschaft verdeut-liche», die Zwischenstufen, ans welche diese Folgen gleichmäßige Anwendungfinden, werden besonders aufgeführt.
1) Solche Folge ist die rechtliche Ehre, die gemeine Anerkennung derpersönlichen Würde.
Je stolzer das ständisch gegliederte Volk ans seine Freiheit ist, destolebhafter das Gefühl für Ehre; je flacher die Standesunterschiede, destogewichtiger und auSschließendcr entscheidet der Geldwert)) des Besitzthums;dort achtet man Gut und Blut nur in Ehren, hier macht das Geld auchden Schelm zum ehrlichen Manne und znm Gebieter: „Jeder gilt soviel,als er hat".")
Wahrhaftigkeit und Ehre können als kennzeichnender Zug deutscherVorzeit gelten, wenn man auch .nicht mit Dreher klagen will:
Vom Bart der Alten und von alter TreuIst unser glattes Kinn und unsre Seele frei.
Es läßt sich eine gcmeinpcrsönliche und eine Standesehre unterscheiden;der Ritter und der Bauer, der Weltliche und Geistliche gehen sowohl in derLebhaftigkeit des desfallsigen Gefühles, als, wenigstens im Einzelnen, imInhalte merklich auseinander.
Wie es eine StandcSehre gibt, machten umgekehrt gewisse Beschästi-gungsweisen ehrlos; so ist seit Aufnahme des römischen Rechts namentlichder Scharfrichter ohne Ehre, obwohl der Richter ein Priester des Herrn, inder Vollstreckung erst das Urtheil bewährt, und der Henker wirklich ein Ritterdes Rechts ist.°)
Als er einmal ehrlos galt, bewarben sich nur solche um die Stelle,auf welche die Benennung auch abgesehen von der Verrichtung paßte, Jeder-mann mied sie, und noch heute sagt man, der unbeschlagne Krug gehöre fürden Schergen und Schinder. Möglich, daß mau Henker und Schergen ausFurcht vor körperlicher Ansteckung mied, da ihnen die Ausweisung der Aus-sätzigen oblag/) was auch auf den Abdecker und möglicherweise auf denSchäfer paßte, allein wahrscheinlich ist es nicht; man erstreckte auch Ehr-losigkeit im Wege der Auslegung auf möglichst weite Grenzen, obwohl manlieber zehn ehrlich machen soll, als Einen zum Schelm, schaute gelegentlichauf jeden Handwerker mit Verachtung/) obwohl Niemand desselben entrathenkam/) und heute noch geißelt der Volkswih verschiedene Gewerbe:
Müller und Bäcker stehlen nicht, man bringt es ihnen.
a) Sprüchw. 1643. d) Rogge 96. o) Kling 19. b. 2. ä) Augsburg I 47.e) Wgl. 266. 31. Jäger 95. k) Nupr. Lehnr. § 55.