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wohlgeborner Mann Dem, der kaum würdig wäre, sein Knappe zu sein,")aber Solches wird schon durch die Form als Ausnahme hingestellt, währendregelmäßig ein Edelmann zehn Bauern aufwiegt, diese seien so gut, jener sogering, als denkbar.
Die Landesherren sind des Kaisers Genossen; wie diesen das Heermacht, stehen jene an der Spitze seiner Abtheilungen; sie rufen mit Glocken-klang zum Waffengang und Jeder ist schuldig zu des Grafen Geschrei undzum Horne zu kommen?)
Ursprünglichst hatte jeder Freie das Recht, in die Waffen zu rufen;er durfte nur die Gefahr nennen und alle Genossen standen bewaffnet zuseiner Seite. Fast bis in die Neuzeit herein erhielt sich dies im sogenanntenGerüste, welches die Nachbarn versammelt, ein schweres Verbrechen zu hin-dern oder doch den Thäter zu fahnden?)
Im Kriege gegen den äußern Feind hat die Geschichte dieses Rechtausschließlich den Herren in die Hände gespielt; die Herren sind die Ver-treter des Heeres, das ohne sie hauptlos wäre und wählen in dieser Eigen-schaft den König, der sie hinwieder mit dem Heerbanne belehnt.
Stehen sie an der Heeresspitze, so sind sie ähnlich dem Könige, reichund gewaltig und umgekehrt ist ein armer Mann kein Graf.
In gleicher Weise sind sie die gebornen Richter ihres Volkes; derVolkswitz zog daher aus den Sätzen: „Niemand kann Kläger und Richterzugleich sein" und „Man gibt Niemand Buße als dem Kläger" den Schluß,die Fürsten seien ohne Buße und kein Friedcnsgeld stehe auf ihrem Halse;sie bedürften auch den Friedens nicht, denn ihren Leib schützten Heere, wieMauer, Wall und Graben die Burg, aber diese Schlußfolgerung weist schonder Sachsenspiegel mit Kraft zurück?) Sie sind allerdings geborne Richter,aber deshalb nicht ohne Buße (vielmehr mit sehr hoher ausgestattet), dennNiemand ist Richter außer gehegter Bank.")
Diese Rechte und Acmter, die sich mit Ausbildung der Landeshoheittheils mehrten, theils näher bestimmten, erwerben sie durch den Geburts-stand, es sind Folgen nicht Ursachen des Adels, denn dieses adelt Niemand,sondern ist nur Ausdruck persönlicher Würde.
Das Amt lehrt den Mann nicht, doch ist Jeder weise in seinem
a) ckarns. 14. 1 tblonat oxt vel bornsr wenn tbavlm, aer Varia matt»,
vora lenappar tlleirra. Uirüskrä. 1. Gulathing 46 III. 6) Gr. W. viele Stellen
vgl. II 19. o) siehe das 7. Hauptstück, ä) Sachs. III 8; III 54 Z 2. Schwab 194.
1. e) Wgl. 262, 16 bsist kein man e^n riollter rvsnno atleins in gebegtsr
ban§, kann also auch Kläger sein, vgl. 379 sf.