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Deutsche Rechtssprichwörter
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Edel ist nur der Freie; der gedrückte Knecht ist stets auch grausamgegen den Erbärmlichen, den er noch drücken kann:

Schlimm ists, des Knechtes Knecht zu'sein."")

Mit einiger Berechtigung dachte sich daher der Deutsche den Unfreienals Schalks, wie er später auch den Teufel nannte, den Freien dagegen, jenach der Vollkommenheit seiner Freiheit, als edel und weise, folgerichtigden König als heilig und Gottes Stellvertreter.

Da Freiheit und Eigenschaft lediglich im Blute fortwallt, ist der Ge-burtsstand daS Maß der Tugend, der Weisheit, Stärke, Gerechtigkeit undMäßigung.") Art läßt einmal nicht von Art, vielmehr schnappt ewig derBär nach Honig, der Rabe nach Aas'') und eines edlen Mannes Kind kannunmöglich ein Schalk sein.

Solchen Vorzügen entspricht besondere bürgerliche Auszeichnung, derAdclichc erhebt beim Schwur nur Einen Finger'H; dreier Ritter Eid wiegtso schwer, als der von fünf Bürgern oder sieben Bauern. H Selbst dasnnvernüftige Thier anerkennt solche Vorzüge und kein Löwe verletzt einenedlen Mann. 2)

Die Stände in der Welt sollen sitzen bleiben, Jeder an seinem Ort,so lang Gott seinen Tisch deckt",'') dennGott erhalt und bestätigt dieStände, woraus denn gute Ordnung wie ans einem Brunnen hergnillt undentspringt" '), weshalb auch der umgekehrte Schluß von des Mannes Machtauf seinen Adel gerechtfertigt ist.

An der Spitze des Adels gehen hienach die Landesherren; zwar jederAdelige ist vollfrci: An Ritterschaft ist Frommen und Freiheit''), aber dieFürsten stehen immerhin am weitesten von der Eigenschaft weg, sie sind desKaisers Genossen, Thcilhaber des Reichs und berufen zum Herrschen durchererbte Macht und angestammte Weisheit, vermöge göttlicher Satzung, dievon keinem weltlichen Rechte gebrochen werden kann.

Die Weisheit muß herrschen und ewig treibt der Pflügende den Ochsenan, nicht umgekehrt:

Einem witzigen Knechte müssen auch Edellente dienen')sagt neuere Anschauung und schon alte Rechtsbücher bemerken: Oft dient ein

o.) ckonss. 182 411t er acklr vera tlrrnell tlirnslsms. b) vgl. (421) auch ttirällhat diese Doppeldcutnng; Gr. RA. 303. o) Ludovici 233 o. Kling 19. b. 2.ä) Rügen 221 de Bahre schnappet na dem Hönnige, de Rave na dem Ahse, e) Bod-mann 659. I) Gl. Sachs. I 64; ungleich! Z) Westph. III 87 (mit Beispiel),li) Henisch 669, 41. i) Rechtsspr. lol. 1. Ir)Ritterschaft" dient bald zur Bezeich-nung des Adels überhaupt, bald zu der eines, des untersten Grades; doch gibt eseinen ssrvus nobllls gui voaatur näLlsäullc Gr. RA. 276. I) Sprüchw. 1904.

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