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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
Seite
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und unveränderlich, aber seine Erkenntniß liegt in der Geschichte, denn dieWahrheit ist die Tochter der Zeit.").

Jede menschliche Rechtsbildung ist ein Versuch, jenes ewig wahre Rechtzu verkörpern, also Feststellung der jeweiligen Erkenntniß und einer bessernunvorgreiflich; nie aber und nirgends kann erkannte Wahrheit durch gesetztesRecht verdrängt oder für Unrecht erklärt werden''), sondern was gerecht ist,muß in allen Rechten recht sein.

Die Wahrheit ist in alle Herzen geschrieben, das Gewissen ihre fürJedermann gleich verständliche, untrügliche Stimme, und wenn ja weltlichesRecht dem klaren natürlichen und sittlichen widerspräche, so bestände diePflicht, jenes nicht zu beachten, weil man Gott mehr gehorchen muß, als denMenschen. °)

Wahrheit und Recht fordert als gemeine Ordnung gemeine Anerken-nung; weil sie aus dem Wesen und dem diesem Wesen entsprechenden Willender Gesammthcit wuchsen, überwinden sie die Stärke jedes Einzelnen. Außer-dem würde der Stärkere dem Schwachen alle Lasten aufbürden und sich selbstalle Genüsse zuwenden: wer das Meiste nehmen könnte, hätte das Meiste.

Es wäre schlimm, kein Recht im Land zu haben".'')

Ohne das Bewußtsein von der Gesammthcit und deren Ucbermachtjedem Einzelnen gegenüber könnte nie Ordnung, nur rohe Gewalt herrschen.Alle bekriegten Alle und die Welt riebe sich Mann an Mann auf; mitRecht dagegen erhält man Land und Leute. °)

Gewalt ist der rohe Ausdruck der Selbstsucht, die auf Kosten des Gan-zen und jedes Einzelnen zehren will, und dem ungeselligen Thiere eigenthüm-lich, weshalb Spinoza sagte: Die Fische sind da, um zu schwimmen, diegroßen, die kleinen zu fressen. Für den geselligen Menschen besteht das Rechtund sichert den ungleich höhern Bestand des Ganzen, dem sich der Einzelnefügen muß.

Jndeß, wenn innerhalb der äußern Rechtsordnung das Dasein desEinzelnen, sein höchstes natürliches Recht, gefährdet wird, weicht jene, dennNoth ist stärker als alles Recht.

Ist die Gefahr für den Einzelnen durch bereits erfolgten Eintrittirgend eines Zustandes dringend gegenwärtig geworden, so spricht man von

s.) Agric. 39. b) Weizl von der Macht und Gewalt der Regenten wider gött-lich Recht Gesatz zu geben; seine Beispiele gehen aber nur ans Rechtsformcn nie auf dieSache, v) Wgl. 8rt. 1 § 2, Rechtssp. 14 v; vgl. ^.nti^ons 75 450460. Oeälpusrex 863872. cl) Malasaga cap. 98 8. 149 ol< lil^äir timt dver^i 8t liat'aeiZl IvA i lanäi. s) H. G. Nägeli, das Recht aus dem Standpunkte der Cultur,herausgegeben von Escher, Zürich 1836.