ZI2 Die erste Session der IV. Legislatnr-Periode des Reichstags
man es auch nur versucht hätte, sich dafür vom Auslande irgend eine Konzessionauszubedingen.
Notwendig mußte dies Unruhe und Unsicherheit in Produktion, Fabrikationund Handel bringen . . . ?)
Bei der Woll-Industrie tritt die Frage nahe, ob und in wie weit die roheWolle mit einem Eingangszoll zu belegen sei, und nur diese Frage hat eineunmittelbare finanz-politische Seite.
Es muß ja von allen Seiten zugegeben werden, daß die Konkurrenz nament-lich der australischen Wolle die deutsche Schafzucht außerordentlich schädigt, unddaß der Rückgang der letzteren ein großer Nachteil ist, weil sich an diese eineganze Reihe großer wirtschaftlicher Vorteile knüpft, Erhöhung namentlich derlandwirtschaftlichen Produktion. Andrerseits ist dem Übelstande kaum beizu-kommen. Der W«t des Centners Wolle bewegt sich zwischen 200 und 250 Mark.Es müßte also ein sehr erheblicher Zoll auf den Wollimport gelegt werden,wollte man dadurch die Schafzucht heben. Ein solch' hoher Zoll aber würdewieder die Verarbeitung der Wolle ungemein erschweren und dadurch mittelbarviel mehr schaden, als der unmittelbare Nutzen betrüge.
Ich würde daher die Wolle nur mit dem allgemeinen Eingangszolle von0,25 Mark zu belegen Vorschlägen, zumal sie auch in Österreich und Frankreichfrei ist?)
Das eigentliche Feld für Finanzzölle bilden diejenigen Artikel, welchezum unmittelbaren Konsum dienen. Verschieden sind sie zu behandeln, je nach-dem sie als ein eigentliches Lebensbedürfnis zu betrachten sind oder nur alsGenußmittel, und je nachdem sie auch im Lande produziert werden oder nicht.
Es werden bei Bemessung dieser Zölle folgende Grundsätze einzuhalten sein:
1) Der Zoll ist so zu bemessen, daß er nicht die Preise empfindlich steigertund dadurch, indem er den Konsum vermindert, die Einnahme schmälert.
2) Um die Grenze für Bemessung der Höhe des Zolles richtig zu finden,wird man die regelmäßigen Schwankungen in den Preisen der bezüglichenWare einer genaueren Beobachtung zu unterwerfen haben und darf annehmen,daß, sofern sich der Zollsatz innerhalb der Grenzen dieser Schwankungen bewegt,er die Preise wohl kaum wesentlich beeinflussen wird.
3) Bei denjenigen Produkten, welche Deutschland auch produzirt, wird in
Frage kommen, ob deren Einfuhr oder Ausfuhr überwiegt, ob daher der Bezugderselben als Bedürfnis) erscheint oder nicht.
Ich würde glauben, dein mir gewordenen Aufträge nicht völlig entsprochenzu haben, wenn ich an die speziellen Erörterungen und Vorschläge nicht einige
0 Folgen Vorschläge hinsichtlich der Zölle auf Eisen, der rohen Baumwolle, der Garne,der Baumwollgarne, der Leinen- und Seidenwaaren.
2) Ich habe gedacht, vorstehende Bemerkungen abdrucken zu sollen, da die Forderung derEinführung eines Zolles auf rohe Wolle in der Zwischenzeit wiederholt verlangt worden ist.
b) Hier folgen Vorschläge nachstehender Steuerobjekte unter eingehender Würdigung ihrerZweckmäßigkeit: Petroleum, Kaffee, Mehl, Vieh, Weine, Gewürze aller Art, Südfrüchte, Oel.