XIII. Abschnitt.
Ars zwmtL Zession der III. Kegislntnr-Feriode dos Heirhstngs.(6. Februar — 24. Mai 1878.)
In der zweiten Session der III. Legislatur-Periode legte Bismarck dem Reichs-tag einen großangelegten Finanzplan vor, der sich aus der Besteuerung der Börsen-papiere und Lotterielose, der Regelung des Spielkartenstempels und der Erhöhungder Einheitssätze der Tabaksteuer zusammensetzte. Eine lebhafte außerparlamen-tarische Unterstützung erfuhren die Steuerpläne des Kanzlers durch den Freiherrnvon Varnbüler st, ans den derselbe durch zwei Artikel aufmerksam geworden war,die dieser Abgeordnete am 14. und 15. September 1877 in der „Post" ver-öffentlicht hatte. Der erste betraf den von Preußen ausgehenden Vorschlag, ge-wisse Stempel- und die Erbschaftssteuer, die bisher von den Bundesstaaten erhobenworden waren, für das Reich in Anspruch zu nehmen. Varnbüler sprach sichlebhaft gegen dieses Finanzprojekt aus, einerseits wegen seines kleinlichen Zu-schnittes, anderseits weil es in die Budgets der Eiuzelstaaten zu empfindlich ein-greifen würde. In dem zweiten Artikel betonte er die Notwendigkeit, für dasReich neue erhebliche Einnahmequellen zu schaffen. Da eine Tabaksbesteuerungaugenblicklich keine Aussicht auf Erfolg halte, so empfahl Varnbüler eine Er-höhung resp. Wiederherstellung der Zölle auf Petroleum, rohen Kaffee, Kaffee-Surrogate, Thee, Getreide (0,20 Mark), Mehl, Vieh, Fleisch, Wein, begleitet voneiner mäßigen Abgabe aller in das Ausland gehenden Sendungen als Entgeltfür die statistische Erhebung derselben. Eine Berechnung der Zölle aus den er-wähnten Quellen ergab eine Gesamteinnahme von 36 242 895 Mark, die Varn-büler zu erreichen hoffte, ohne Beeinträchtigung der Einnahmen der Einzelstaaten,ohne jeden Eingriff in ihre Finanzverhältnisse, ohne Steigerung des Verwaltungs-apparates.
Entschiedener noch ging Varnbüler bereits auf sein Ziel los in einem „Post"-Artikel vom 30. April 1878 (Nr. 117). Auzustreben sei, daß das Reich mit seineneigenen Einnahmen seine Ausgaben decke; das Reich vermöge leicht ohne volks-wirtschaftlichen Nachteil mehrere hundert Millionen mehr als bisher aufzubringen;da die Steuerkräfte der einzelnen Staaten überspannt seien, so müßten denselbenErsparungen zu teil werden, sei es durch den Wegfall der Matrikularbeiträgeoder durch effektive Zuschüsse seitens des Reichs. Über die Konsequenzender dadurch veränderten Bilanzen Hütte die Regierung den VolksvertretungenVorschläge zu machen st. Die eigenen Einnahmen solle sich das Reich haupt-
st Vergl. oben S. 240.
2) Pflicht deS Reichstags sei es nur, sein Bndgetrecht anstecht zu erhalten; dagegen liegees außerhalb seines Berufes, hierbei in das staatsrechtliche Gebiet des Einzelstaates einzutreten(Frage der konstitutionellen Garantien). „Post" vom 7. März 1878, Nr. 59.