1878
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Mid Willkür den regelmäßigen Entwickelungsgang des wirthschaftlichen Lebensstören können.
Die Schwierigkeit der Lösung dieser Aufgaben ist weniger eine sachliche alseine persönliche.
Der eigentlich Sachkundige ist es entweder nur in betreff ' eines engenKreises produktiver Thätigkeit oder er ist besangen durch den bewußten oder un-bewußten Einfluß seiner Interessen; der Nichtbefaugene, also zunächst derBeainte, ist in der Regel im technischen Sinne nicht sachkundig und eben deshalbund wohl auch vermöge der ja auch im geistigen Leben wirkenden vis insrtiaodem einfachen und bequemen Prinzipe zugewendet, welches künstlicher Kon-struktionen nicht bedarf, indem es alles der ausgleichenden Kraft der freien Be-wegung anheimgiebt — mit vollkommenem Rechte, wenn man sich für befugthält, von jedem nationalen Egoismus zu abstrahieren.
Aus Vorstehendem ergiebt sich, daß bei denjenigen Artikeln, welche inte-grierende Bestandteile der schaffenden Industrie sind, die volkswirtschaftliche Be-deutung der Zollgesetzgebung deren Aufgabe zu beherrschen hat, die finanzielleeine untergeordnete ist und daher für einen Finanzplan nur insofern in Betrachtkommt, als die Lage der Industrie zurückwirkt auf den Ertrag der Konsumtions-stenern. Sie wirkt jedoch natürlich unmittelbar bei allen denjenigen Artikeln,welche nach der bestehenden Gesetzgebung von jedem Zolle befreit, mit Zöllenneu belegt werden sollen, also namentlich bei dem Eisen.
Es knüpfen sich hieran folgende Erwägungen und Vorschläge:
Bis zum Jahre 1865 bestanden höhere Zollsätze, welche übrigens die fran-zösischen nicht erreichten.
Diese Sätze waren zu Gunsten des inländischen Gutes um so wirksamer,als nach der damaligen Lage der Verkehrsanstalten in betreff der Transport-spesen das Inland dem Auslande gegenüber entschieden im Vorteile war, währendjetzt das Gegenteil zutrifft, so daß z. B. beträgt die Fracht von England überStettin nach Berlin für 1000 Kilo 14 Mark, von den Hauptpunkten der Eisen-Industrie Westfalens 15,50 Mark, von Oberschlesien (Königshütte) 14,20 Mark,nach Dresden von England über Hamburg-Magdeburg 16,50 Mark; von West-falen 19,50 Mark, von Oberschlesicn 17,80 Mark, und nach Mittel- und Süd-deutschland sich diese Verhältnisse noch ungünstiger gestalten.
Nachdem die Handelsverträge mit Frankreich und Österreich abgeschlossenwaren und sich hieran die übrigen Meistbegünstigungsverträge anreihten, tröstetensich die mit dem englisch-französischen Handelsverträge gar nicht zufriedenenfranzösischen Industriellen über denselben einigermaßen damit, daß sie sagten:„an inoins ou satt ponr llon/e ans, on on an ost," und wirklich wurden über-all die Konventionaltarife als die den Industrien fest geschaffene Grundlage be-handelt, nach welcher sie ihre Thätigkeit sicher bemessen könne. Allein inDeutschland wurden während der Vertragsperiode allmählig in den Jahren1868, 1870, 1873 und endlich 1877 neben einer Reihe anderer Zölle diejenigenauf Eisen mehr und mehr herabgesetzt und endlich ganz aufgehoben, ohne daß