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2 (1895) 1847 - 1879
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310
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310 Die erste Session der IV. Legislatur-Periode des Reichstags

regeln, daß die inländische Industrie, sofern sie überhaupt für uns sich eignet,unter gleich günstigen Bedingungen arbeite, wie diejenige des Auslandes, daßsie in den stand gesetzt sei, die reichen Arbeitskräfte der Nation zu benutzen undgut zu bezahlen, daß aber namentlich ein Impuls dafür gegeben und dieMöglichkeit erhalten werde, die Naturschätze, welche die deutsche Erde birgt undschafft, zu heben und nicht Erze, Erden aller Art, Kohlen, Holz u. s. w. un-verwertet zu lassen.

Es ist ein verhängnisvoller Irrtum, wenn der Landwirt sich mit besonderemEifer gegen die hohen Arbeitslöhne kehrt; er vergißt, daß diese sich in höhererVerwertung seiner Produkte spiegeln.

Eine objektive Prüfung unsres Tarifs und dessen Vergleichung mit dem-jenigen andrer Länder, namentlich Frankreichs, welches die sachkundigste, aberauch nationalste Tarifkonstruktion besitzt, ergiebt, daß unsre Zollgesetzgebung denGestaltungen der Gegenwart in keiner Weise mehr entspricht und daher einerRevision bedarf.

Hierbei werden folgende Grundsätze einzuhalten sein:

1. Die Zölle dürfen nicht so hoch bemessen werden, daß dadurch der Im-puls gelähmt würde, welchen die Konkurrenz des Auslandes auf dem innerenund auswärtigen Markte zu geben Pflegt, aber doch hoch genug und namentlichso stetig, daß die Industrie Kapitalien anziehen, zu fester und sich vervollkommnen-der Thätigkeit fortschreiten und infolgedessen dem Konsumenten wohlfeilere undbessere Ware liefern kann.

2. Da die Industrie sich zusammensetzt aus einer langen Reihe der ver-schiedensten Tätigkeiten, welche einander beeinflussen, so ist die Aufgabe zu lösen,daß nicht die Tarifierung der einen Thätigkeit die Entwickelung der andern be-einträchtige. Es ist dies der schwierigste Teil der Zollgesetzgebung und nament-lich derjenige, welcher gegen die vertragsmäßige Feststellung der Zölle spricht,weil die Wandelbarkeit und die Vielseitigkeit der wirtschaftlichen Thätigkeit dieBedingungen der Produktion fortwährend umgestaltet. Um diese Sätze etwaskonkreter zu gestalten, führe ich an als Beispiel die Eisen-Industrie, deren einzelneZollsätze sich zu bilden haben werden nach dem Entwickelnngsgrade der einzelnenBranchen, vom Stücke Roheisen bis zum Maschinenteile, sowie nach den geognosti-schen Verhältnissen und dem Grade, wie sie ausgebeutet werdeu; die TeM-Jndustrie,bei welcher Rohproduktion (Wolle, Lein, Hanf), Spinnerei, Weberei und Appreturineinandergreisen, in ihrem Interesse sich oft durchkreuzen und zöllnerisch so zubehandeln sind, daß nicht die Begünstigung des einen Teils den andern in seinerEntwickelung störe.

Die in deni einzelnen Teile der produktiven Thätigkeit schaffende Kraft wirdden Maßstab zu bilden haben, für die Bemessung der einzelnen Sätze nachrichtigen, technischen Gesetzen.

3. Von sehr großer Bedeutung ist sodann die Regelung der Verkehrs-verhältnisse, und man wird sich der Aufgabe nicht entziehen dürfen, diese so zuregeln, daß ferner nicht mehr zufällige und unberechtigte persönliche Verhältnisse