306 Die erste Session der IV. Legislatur-Periode des Reichstags
trägt, als die anderen Länder — und doch sind diese Abgaben im Verhältnisseznm Nationalvermögen vergleichsweise nicht höher, sondern niedriger. Der Grundhierfür liegt in der unrichtigen Art der Besteuerung und diese wieder ist zurück-zufuhreu aus die Art der Regelung unserer Steuerverhältnisse, wie sich diese ge-schichtlich entwickelt hat und entwickeln mußte. Dem Reiche ist im Wesentlichendas Gebiet der indirekten, den Einzelstaaten und Kommunen dasjenige derdirekten Abgaben zugewieseu.
Jenes Gebiet, richtig angebaut, gewährt mehr Einnahmen als die Ausgabendes Reichs beanspruchen; doktrinäre Subtilität führt jedoch zu dem Bedenken,daß das Reich dem Einzelstaate keine Einnahmen zuwenden solle, ehe dessen Not-wendigkeit und die Art ihrer Verwendung formell nachgewieseu seien, und sogelangt man dahin, das fruchtbare Feld auf der einen Seite brach liegen zulassen, während mau auf der anderen die Ertragsfähigkeit über Gebühr an-strengt.
In welchem Wesen dieses der Fall ist, ergiebt sich daraus, daß die
nach Prozenten betragen:
Einkommens- nndVermögenssteuer
Verbrauchs!
in Deutschland .
. . . . 44,22
55,78
„ Österreich.
. . . . 36,06
63,94
„ Frankreich .
. . . . 25,17
74,83
„ Großbritannien und Irland . .
. . . . 13,00
87,00
Der hieraus sich ergebende Zustand ist unhaltbar, die aus demselben folgendefinanzielle falsche Belastung wird auf das Reich zurückgesührt und entzieht dem-selben Anhänger und Freunde.
Die Deckung der Bedürfnisse des Reichs durch Matrikularbeiträge,eine durch die Reichsverfassung gebotene Pflicht, genügt nicht; die Ausgabe ist,die Quelle der indirekten Abgaben in dem Maße zu verwerten, wie man esthun würbe, wem: die Steuergebiete des Reichs und der Einzelstaaten keine ge-trennten wären.
Den letzteren ist zu überlassen, über die sich für sie ergebenden Zuschüssenach ihren staatsrechtlichen und ökonomischen Gesetzen zu verfügen; sie mögennamentlich die Gemeinden durch Übernahme ihrer Lasten oder Zuweisung vonEinnahmen erleichtern.
Überall würde der Zuschuß ein willkommener, in den meisten Staaten eineHilfe in der Not sein. Die Notwendigkeit der ausgiebigen Erhöhung derEinnahmen des Reichs ist allgemein anerkannt, nur über das Maß dieser Er-höhung und die Art, wie sie zu erzielen sei, besteht eine Verschiedenheit derAnsichten.
Daß nur große Summen den zu verfolgenden Zweck erfüllen, ist klar. InNachstehendem soll nachgewiesen werden, wie sie zu erlangen sind, ohne nach-theilige Rückwirkung auf das wirtschaftliche Leben der Nation.