964 Die zweite Session der III. Legislatur-Periode des Reichstags
„Ich habe die Meinung des Kaisers über die Frage noch nicht eingeholt').Es ist mir also schwer, Ihnen einen Rat zu erteilen. Sie müssen selbst ans
den Verhältnissen den richtigen Weg erkennen, der Sie zum Ziele führt. WieSie wissen, ist die Frage der Ernennung des Kronprinzen zum Souoeräu vonElsaß-Lothringen durch die Presse verschiedentlich angeregt worden. Es sind
diese Artikel aber insofern nicht ganz richtig, als darin von einer Statthalter-schaft des Kaisers durch den Kronprinzen die Rede war; eine solche Statthalter-schaft ist aber nicht beabsichtigt; es würde Sie dies auch nicht weiter führen.Wenn mau Erbstatthalterschaft gesagt hätte, so wäre das richtiger gewesen;denn der Kronprinz soll Ihr Landesherr, Zhr Souverän sein: er soll die Maß-regeln treffen, die jetzt der Kaiser trifft, und zwar soll er sie im Lande selbsttreffen. Man hat dagegen geltend gemacht, daß der Kronprinz nicht in Elsaß-Lothringen wohnen kann, da er auch Kronprinz von Preußen ist; aber er brauchteja auch nicht immer dort zu wohnen, sondern z. B. einen Monat alle
Vierteljahre. Mit dem Kaiserland kommen Sie nicht weiter; was Sie
brauchen, das ist die Regierung des Landes im Lande selbst; wenn der KaiserZhr direkter Souverän wäre und auch einen Statthalter nach Straßburg schickte,so müßte er doch immer noch ein Kabinett in Bertin haben, und das kämeimmer wieder auf ein Ministerium in Berlin heraus, während der Kronprinz,als direkter Souverän, sich in Straßburg selbst dies Ministerium bilden müßte.Es könnte ein älterer Herr sein, z. B. Herr von Möller, er könnte einen Elsässeran seine Seite stellen oder einen Süddeutschen. Jedenfalls ist diese Souveräni-tät des Kronprinzen der einfachste Weg, der Sie von Berlin losbringt. DerBegriff des Kaiserlaudes würde auch Schwierigkeiten mit den verbündetenRegierungen Hervorrufen; es würde dies eine Abtretung der Rechte von seitender andern Staaten erfordern, während, wenn der Kronprinz Ihr Landesherr ist,es nur einer kleinen Änderung im organischen Gesetze bedürfte, nämlich die Worte„der Kaiser übt die Staatsgewalt aus", durch die „der Kronprinz" zu ersetzen."
Auf die Bemerkung des Abgeordneten Schneegans, daß sich doch die „Nord-deutsche Allgemeine Zeitung" gegen den vom Fürsten befürworteten Vorschlagdes Kronprinzen als Landesherrn ausgesprochen habe, erwiderte der Reichs-kanzler, dieser Artikel sei weder von ihm noch vom Kronprinzen inspiriert; er(der Fürst) kenne die Quelle, welcher er entsprungen sei, er komme aus einerStrömung, die der elsaß-lothringischen Sache nicht sympathisch sei, „denn es giebtauch hier in Berlin solche, die nicht wollen, daß die Dinge bei Ihnen sichkonsolidieren."
Der Abgeordnete Bergmann bemerkte alsdann, der Landesausschuß habesich während des Aufenthalts des Kaisers in Elsaß-Lothringen entschieden fürdie Personalunion ausgesprochen und der Kronprinz sich ebenfalls mit dieserKombination einverstanden erklärt. Es frage sich, wie nun vorzugehen sei,mittelst einer Deputation oder auf dem Petitionswege?
') Der Kaiser war dagegen.