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2 (1895) 1847 - 1879
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258 Die erste Session der III. Legislatur-Periode des Reichstags

sehr angegriffen; um Neujahr habe er noch zu Bett gelegen und werde sobaldim Reichstag nicht erscheinen können. Solange der Kaiser lebe, werde dieserwesentlichen Änderungen im Reichsorganismus nicht zustinnnen. Was dienationalliberalen Blätter non Ändcrungsplänen brächten, die Bismarck mit Bennigsenverabredet, sei Schwindel; es seien nichts als die Wünsche dieser Partei. Wiekönne mau glauben, daß Bismarck durch Lasker und Friedberg einen Plan aus-arbeiten lasse, da doch Bismarck Lasker nicht ausstchen könne. Das wäre etwasSchönes, wenn der preußische Finanzminister zugleich der des Reichs wäre'),wo die Interessen so oft kollidierten, oder wenn gar der preußische Eisenbahn-minister gleichzeitig der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts wäre. Wenn diesim Wege einer Verfassungsänderung verlangt würde, würden die 14 Stimmenim Bundesrat dagegen sein. Führe es der Kaiser bloß thatsächlich aus, könneman nichts machen, dann habe es aber auch keine so große Gefahr. PreußischerPartikularismus hemme allerdings oft die Reichsbehörden; ob aber dies dierechte Abhülse sei, daß inan den preußischen Partikularismus an die Spitze derReichsämter stelle, sei doch die Frage. In einigen andern Branchen wäre dieSache weniger gefährlich. Allein diesen Tendenzen gegenüber müsse doch einmaldas Verlangen einer staatsrechtlichen Instanz erhoben werden, bei der gegenÜbergriffe gegen die Reichsversassung Hülfe gesucht werden könne. Freilichwerde die Hoffnung auf eine solche durch das Erkenntlich des AppellationsgerichtsLübeck in dem preußisch-sächsischen Eisenbahnstreit sehr herabgedrückt werden,doch sei etwas besser als nichts.

Eine der deutschen Bundesregierungen habe einmal bei dem Staatssekretärdes Reichs-Justizamts I)r. Friedberg in Anregung gebracht, die Reichsorganesollten doch über die Ansführungsgesetze der einzelnen Staaten zu den Justiz-gesetzeu kognoscieren, und zwar so lauge dieselben noch Entwürfe seien. Fried-berg sei ganz einverstanden gewesen; dessen Ansinnen, der betreffende Bundes-staat solle die Initiative durch einen Antrag ergreifen, habe aber die Regierungdesselben abgelehnt, dafür aber ihre Entwürfe mit kurzem Begleitschreiben anFriedberg eiugeschickt. Einige Wochen darauf sei ein von Bismarck selbst unter-zeichnetes Cirkularschreiben an die Bundesregierungen ergangen, worin dieselbenmit Berufung auf den Vorgang des betreffenden Staates um dasselbe ersuchtwurden. Bismarck habe, wie er (Hölder) erfahren, deshalb selbst unterzeichnenmüssen, weil Leonhardt als preußischer Justizminister die Vorlegung verweigert habe!

Im Zusammenhang mit dem dem Bundesrath bald darauf vorgelegten Gesetz-Entwurf, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers, erfuhr Hölder noch,Fürst Bismarck habe dem König von Bayern seiner Zeit versprochen, keineReichsministerien einzuführen. Bestätigt sich diese Nachricht, so lag es klar, daßBismarck, um dem allgemein anerkannten Bedürfuiß zu entsprechen, sich mit demoben erwähnten Gesetz behelfen mußte.

y Vergl. hierüber oben S. 2S4.