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2 (1895) 1847 - 1879
Entstehung
Seite
232
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Die XII. preußische Legislatur-Periode

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falm keine unnötige Hemmung erfahre. Ehe ich mich aber dafür entscheide, mutzich die Überzeugung haben, daß die Autorität des Staates, für die ich in erster Linieeinzutreteu habe, bei der Reorganisation nicht irgend welche Beeinträchtigung erfahre.Gewichtige Stimmen aus Ihrer Provinz, ich meine besonders den Führer desdeutschen Vereins, Sybel, scheinen in dieser Beziehung schwarz zu sehen und dieBefürchtung zu hegen, daß der Ultramontanismus durch die Reform Oberwassergewinne. Es wird von dieser Seite angenommen, daß die klerikale Opposition,der durch die Maßregeln gegen den Mainzer Katholiken-Verein die Möglichkeit,sich öffentlich geltend zu machen, entzogen wurde, eine neue und dazu gesetzlicheGrundlage in den Kreistagen und Kreisausschüssen gewinnen werde, ja es wirdbefürchtet, daß auch die unpolitischen Befugnisse diesen letzteren Gelegenheit zumMißbrauch im ultramontanen Sinne bieten werden. Wie denken Sie darüber?"

Der Abgeordnete Seyffardt sprach sich nunmehr dahin aus, daß ihm diebeabsichtigte Einführung der Landgemeinde- und Kreis-Ordnung in den westlichenProvinzen angesichts der ultramontanen Agitation allerdings bedenklich erscheine si.Aus die Bemerkung, daß das Bestätiguugsrecht der Regierung illusorisch seinwürde, da eben nur solche Personen präsentiert werden würden, welche denForderungen des Staates zwar keinen offenen, dafür aber einen desto zäherenpassiven Widerstand leisten würden, äußerte Fürst Bismarck, dieser Punktwürde sich erledigen lassen.Ich würde nie zur Wahl der Bürgermeister in denländlichen Gemeinden meine Zustimmung geben. Der passive Widerstand ist derschlimmste, denn man kann ihn nicht fassen."

Nach dieser bedeutsamen Erklärung des Ministerpräsidenten schwanden dieursprünglichen Bedenken des Abgeordneten Seyffardt erheblich ?). Ultramontanfreilich meinte derselbe würden die Kreistage und Kreisausschüfse in vielenGegenden ausfallen und es könne dann nicht fehlen, daß hier und da der Ver-such zu Demonstrationen gemacht werde. Diese könne der Landrat aber leichtunterdrücken und die Thätigkeit der Ausschüsse aus die verschiedenen wirtschaftlichen

yWenn wir schon jetzt sehen bemerkte derselbe zu Bismarck daß manche mit derPolizeiverwaltung betraute Organe, also die von der Regierung ernannten Bürgermeister undLandrüte, durch ihre laue und nichts weniger als energische Haltung die neuen Gesetze illusorischmachen, was dürfen wir dann von Amtsvorstehern erwarten, die ihre Stellung der Wahl derentweder aus Überzeugung klerikalen, oder doch auS allerlei nahe liegenden Gründen klerikalbeeinflußten Gemeindeglieder verdanken. Wie diese klerikale Einwirkung sich geltend macht, istja bekannt. Was Priester und Beichtstuhl nicht direkt vermögen, thnn die Verwandtschaft, diegewerbliche Kundschaft oder aber die Frauen."

2)Wenn demnach dafür gesorgt wäre bemerkte Seyffardt zu Bismarck daß nichtdurch gesetzliche Bestimmungen die Befähigung der Exekutive, für Recht und Interesse deSStaates einzutreten, beschränkt werde, wenn im Gegenteil die bisherige noch vielfach lane Praxisdurch festes und an allen Orten gleichmäßiges Eingreifen ersetzt würde, dann vermag ich nichteinzusehen, wie die Einführung der Kreis-Ordnung und die Erziehung der Bevölkerung zurSelbstverwaltung den Staatsinteressen nachteilig sein sollte. Ich muß wirklich anuehmen, daßbei Betonung der entgegengesetzten Ansicht Herr von Sybel sich ein wenig in den Eifer hineingesprochen habe."