1873—1876
231
Provinz, der Ansicht, daß die Emanation einer Kreis- nnd Landgemeinde-Ordnungfür die Rheinprovinz z. Z. als ein wahres Übel zu betrachten sei*). In einerSitzung des Abgeordnetenhauses warf ihm der Abgeordnete Berger seine obstruk-tive Haltung mit dem Bemerken vor, Herr von Sybel habe sich an Mitgliederder Staatsregiernug gewandt und dort mit einem beklagenswerten Erfolge dieGefahren vorgestellt, welche nach seiner Meinung aus dem Erlasse solcher Gesetzefür die Rheinprovinz entstehen würden. „Es soll unter anderm dem FürstenBismarck gesagt worden sein: das kleinste reichstreue Kind in der Rheinprovinzwürde Bravo rufen, sobald es bekannt würde, daß diese Gesetzentwürfe nichtvorgelegt würden."
In der Sitzung vom 11. Februar 1875 verteidigte sich der Abgeordnetevon Sybel gegenüber den Angriffen des Abgeordneten Berger, gestand aber zu,in der Sache allerdings auch mit dem Fürsten Bismarck gesprochen zu haben;„ich habe aber niemals jenes geistreiche Wort ausgesprochen, welches mir der HerrAbgeordnete in den Mund gelegt hat". Im übrigen hielt derselbe seinen Stand-punkt vollständig aufrecht, wogegen der Abgeordnete vr. Virchow^) mit aller Ent-schiedenheit die Vorlegung eines Gesetzes über die Reform der Gemeinde-, Kreis-uud Provinzial-Ordnung für Rheinland und Westfalen verlangtes.
Die Frage der Ausdehnung der Verwaltungsreform auf die Rheiuprovinzschien dem Fürsten Bismarck so wichtig, daß er, bevor er sich schlüssig machte,noch weitere Informationen einziehen wollte. Es kam deni Fürsten dabei aufdas Urteil von möglichst unbefangenen Sachverständigen an. Für unbefangenerals die Parteiführer schien er einfache Parteimitglieder zu halten, und er bat des-halb je eins von den drei damals die Staatsregieruug stützenden Parteien zueiner Unterredung; von den Konservativen den damaligen Landrat Tiedemanuin Mettmann, von der Fortschrittspartei den Abgeordneten Klöppel und von dernationalliberalen Partei den Abgeordneten Seyffardt, Fabrikbesitzer in Crefeld.
Die Unterredung mit dem letztgenannten Abgeordneten fand am 22. Januar1875 statt. Nach erfolgter Begrüßung ging Fürst Bismarck sogleich direkt aufsein Ziel los: „Sie wissen durch Ihre Unterredung mit Graf Euleuburg, überwelche Angelegenheit ich mir Ihre Meinung erbitten möchte. Der AbgeordneteKlöppel, den ich gestern bei mir sah, hat mir zwar mitgeteilt, daß er aus einerUnterredung, die er mit Ihnen gehabt, entnommen habe, daß Sie sich mit ihmbezüglich der Verwaltungsreform für die Nheinprovinz in den wesentlichen Dingenim Einverständnis befinden, doch möchte ich bei der verschiedenen Parteistellung,die Sie einnehmen, auch Sie gern persönlich darüber hören.
Ich muß natürlich wünschen, daß die Entwickelung der inneren Verhältnissedes Staates in einheitlichem Sinne erfolge und daß die Übertragung der Grund-sätze der Kreis-Ordnung für die östlichen Provinzen auf die Rheinlande und West-
>) Zu vergl. die Rede des Herrn von Sybel im Abgeordnetenhause vom 10. Februar1875, Stcnogr. Bericht S. 176 und 182.
2) Stenographischer Bericht S. 200.
s) Stenographische Verhandlung über die Sitzung vom ll. Februar 1875.