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2 (1895) 1847 - 1879
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221 Die II. Legislatur-Periode des deutschen Reichstags

gelegt und die Bewilligung einer Audienz in sichere Anssicht gestellt worden war;ja, er verließ Berlin sogar einige Tage früher, als er es vorhatte, nur um zuverhüten, daß er dem Reichskanzler bei einer Gesellschaft zu Ehren des Reichs-tags, zu der er auch geladen worden war, vorgestellt würde. Schneegaus thatdies, weil er sich wohl bewußt war, daß, bei der krankhaften Empfindlichkeit derelsaß-lothringischen Bevölkerung, eine Begegnung init dem Fürsten Bismarck derautonomistischen Sache mehr schaden als nützen würde.

Seine Wahrnehmungen und Erfahrungen in Berlin veröffentlichte Schnee-gans in Briefform imElsässer Journal" und gab seinen Landsleuten dendringenden und wiederholten Rat, bei den nächstbevorstehenden Reichstagswahlennur solche Abgeordnete zu wählen, die sich verpflichten würden, mit Hintansetzungihrer früheren Gefühle, offen und ehrlich ans dem Boden der gegebenen That-sachen für das Wohl des Landes zu arbeiten. DieseBerliner Briefe" erregtendamals Aussehen, sowohl in Elsaß-Lothringen als auch in Frankreich, von womit Schmähungen der schlimmsten Art geantwortet wurde.

Wir werden später auf die patriotische Wirksamkeit des Abgeordneten Schnee-gans noch zurückkommen. Wir haben jedenfalls unter unfern Parlamentariernnicht viele, die sich rühmen können, mit dem Fürsten Bismarck in so eingehende,und man darf wohl noch hinzusetzen, in so fruchtbringende Verhandlungen getretenzu sein, als er.

Wir schließen diesen Abschnitt mit Auszügen aus einigen Briefen, welche derbereits oben genannte Abgeordnete Hülderft während unsrer Legislatur-Periodezur Orientierung den Seinigen in die Heimat geschrieben hat.

Berlin, den 30. November 1875.

Demnächst wird der Gesetzentwurf, betreffend Änderungen im Strafrecht, zurBerathung kommen. Die Regierung will durch äußerst beengende Strafbestimmungendie politischen Freiheiten beschränken, ich möchte beinahe sagen knebeln ft. Hieraufkann die liberale Partei nicht eingehen und da dieselbe die große Mehrheit hat,

') Vergl. oben S. 169.

2) Die dem Reichstag im Oktober 1885 vorgelegte Strafgesetznovclle enthielt eine Reihevon Strafverschärfungen, hinsichtlich deren Bundesrat und Volksvertretung übereinstimmten.Der preußische Minister des Innern Graf Eulenburg und Fürst Bismarck suchten bei diesemAnlaß schärfere Waffen gegen die aufhetzende und untergrabende Thütigkeit der deutschenSozialdemokratie in die Hand zu bekommen und hatten zu diesem Zwecke, in Abänderung derhtz 130 und 131 des Reichsstrafgesetzbuchs, mit Zustimmung des Bundesrats vorgeschlagen,eine strenge Bestrafungder öffentlichen Angriffe gegen die Institute der Ehe, der Familie unddes Eigentums" eintreten zu lassen. Nicht minder sollten Schmähungen der Behörden, derStaatsgewalt, des Reiches, der einzelnen Bundesstaaten, der Gesetze und Verordnungen auchschon dann strafbar sein, wenn der Angeklagte nicht wider besseres Wissen oder unter wissentlicherEntstellung der Thatsachen handelte. Ferner war die Strafdrohung der Aufreizung zu strafbarenHandlungen und gegen geheime Gesellschaften oder solche Gesellschaften, welche den Gehorsamgegen unbekannte Obere fordern oder angeloben, wesentlich verschärft. Vergl. Hans Bluma. a. O., S. 151.