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2 (1895) 1847 - 1879
Entstehung
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192
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102 Die II. Legislatur-Periode des deutschen Reichstags

Ich sage Ihnen für die bei Gelegenheit der Wahl des Dr. Volk mirtelegraphisch ausgesprochenen freundlichen Gesinnungen meinen verbindlichstenDank und freue mich persönlich und politisch, diesen erprobten Vertreter dernationalen Sache bei Ihnen wiedergewählt zu sehen.

von Bismarck.

Baden entsandte in den Reichstag den Abgeordneten von Mohl, denberühmten Professor der Staatswissenschaften in Tübingen und Heidelberg').Derselbe bethatigte durchweg eine nationale Gesinnung, unterstützte nach 1866kräftig Bismarck's Politik gegenüber dem süddeutsch-partiknlaristischen Strebenund kam auch während seiner Funktionen als Reichstagsabgeordneter mit demReichskanzler ans den parlamentarischen Soireen freundschaftlich zusammen. ZnVerhandlungen unter vier Augen lag eine Veranlassung nicht vor.

Anfangs 1874 teilte ein früheres konservatives Mitglied des Abgeordneten-hauses dem Fürsten Bismarck seine Bedenken wegen Einführung der obli-gatorischen Civilehe und der Civilstands-Register mit. Fürst Bismarckerwiderte unterm 11. Februar 1874, daß in dem Stadium, in welchem sich dieAngelegenheit befinde, eine mündliche Erörterung derselben zu einem praktischenResultat nicht führen könne.Auf einzelne Ihrem Standpunkt entsprechendeModalitäten des Gesetzes einzugehen, wäre seiner Zeit gewiß thunlich, aber mitErfolg doch nur für einen Minister möglich gewesen, der sich auf die Unterstützungeiner starken konservativen Partei hätte berufen können. Ich glaubte bis zurBeratung des Schulaufsichtsgesetzes in diesem Falle zu sein, habe mich aber vonmeinem Irrtum überzeugt, uud meinen praktischen Wirkungskreis dieser Erfahrungentsprechend eingeschränkt."

Die bedeutsamste Vorlage, welche dem neugewählten Reichstag unterbreitetwurde, war die bereits oben flüchtig erwähnte Militärvorlage^). Die Ein-bringung des Gesetzes war schon in den Artikeln 60 und 61 der Reichsverfassnng inAussicht genommen, nach Ablauf der Pauschsuunnenjahre, durch die Bestimmung:Für die spätere Zeit wird die Friedenspräsenzstärke des Heeres im Wege der Reichs-gesetzgebung festgestellt. Nach gleichmäßiger Durchführung der Kriegsorganisationdes deutschen Heeres wird ein umfassendes Reichsmilitärgesetz deni Reichstage unddem Bundesrate zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegt werden." In Er-füllung dieser Zusage und um aus der Fülle zerstreuter und teilweise veralteterpreußischer Gesetze und Verordnungen über das Heerwesen das Beste und Bewährtemit einheitlicher Geltung übersichtlich zusammenzustellen, bestimmte der neue Entwurf

0 von Mohl, Robert, 1848 Mitglied des deutschen Parlaments in Frankfurt, Reichs-Justiz-minister und Mitglied der erbkaiscrlichen Partei daselbst, von 1861 1866 badischer Bundes-tags-Gesandter in Frankfurt a. M., dann bis zur Auflösung der badischen Gesandschaft inMünchen >.1871) badischer Gesandter daselbst.

2) Die folgenden allgemein orientierenden Bemerkungen sind dem Werke von Hans BlumDas Deutsche Reich zur Zeit Bismarck's", S. 130 f. entnommen.