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2 (1895) 1847 - 1879
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Die XI. preußische Legislatur-Periode

Anhang.

Ans dem Essay des Professors Gneist über Bismarck's Teilnahmean der Verwaltungsresorm.

Dem verhältnismäßig günstigen Verlauf des ersten Entwurfs der Kreis-ordnung folgte eine lange Pause, veranlaßt durch den Krieg mit Frankreich undden Abschluß der Reichsverfasfuug. Inzwischen wurde der Entwurf der Kreis-orduung nochmals revidiert, mit Rücksicht aus die voraussichtliche Stellung derParteien st.

Erst im Dezember 1871 erfolgte die Vorlage des zweiten Gesetzentwurfsunter Beibehaltung der früheren Grundlagen. Als erhebliche Änderung führteder Minister nur die Verkleinerung der Amtsbezirke an, und eine Gestaltung derbisherigen Deputationen für das Heimatweseu zu etwas erweiterten Bezirks-verwaltungsgerichten. Beide Änderungen entsprechen unverkennbar den imAbgeordnetenhause vorherrschenden Ansichten, da die ursprüngliche Gestaltung derAmtshauptmannschaften den liberalen Vorstellungen etwas zu aristokratischerschienen war.

Der Entwurf überstand nun ein Kreuzfeuer laug hiugezogener Beratungensowohl im Hause wie in den Kommissionen. Überaus zahlreiche Amendementsgelangten zur Annahme, die Mehrzahl von nicht großer Tragweite, darunter auchunverkennbare Verbesserungen an der Vorlage. Erfreulich war die Erscheinung,daß mit dem Eindringen in die Einzelheiten der Reform die Zahl der über-zeugten Fürsprecher sich sichtlich vermehrte, und Mitglieder, die das eine oderandere Amendement durchgebracht hatten, mit erhöhtem Eifer weiter teilnahmeu.Ein harter Streit drehte sich immer noch um die Zusammensetzung des Kreistags,die zuletzt zu einer Verteilung zwischen Stadt und Land nach der Bevölkerungs-zahl, zwischen Großgrundbesitz (einschließlich des Bergwerksbesitzes und derGroßindustrie) einerseits und den Dorfschasten andrerseits zu gleichen Theilcuführte st.

Schwer zu überwinden war die liberale Fraktionsforderung der freien Wahlder Amtsvorsteher. Von dieser Seite konnte man sich auch einen Amtsvorstehernicht denken, ohne ihm eine gewählte Amtsvertretung zur Seite zu geben.

Der hartnäckigste Streit drehte sich um die gesetzliche Regelung der Kreis-kommunalsteuern und den möglichen Umfang der partikulären Kreisstatuten. Mitgeduldiger Ausdauer wurden die Streitpunkte schließlich zu einem Kompromiß

y Dem Minister Grafen Eulenbnrg gelang es, nun auch in seinem Departement einenStab von Ministerialräten zu bilden (Wählers, Persins, von Branchitsch n. a.), die in demweiteren Verlauf dem Minister, insbesondere auch in den lang hingezogenen KommissionSsitznngen,wacker zur Seite gestanden haben.

st In der Mehrzahl der Landkreise des Ostens war das Eindringen von Handel, Gewerbeund Industrie in den geschlossenen Agriknltnrstaat noch immer ein mehr oder weniger sporadisches.Die Gestaltung der KreistagSwahlcn bot daher das Bild von tief ineinander geschobenen Grund-sätzen einer ständischen Vertretung nach Besitzgrnppen und einer Repräsentation der Steuerzahlerals solcher dar.