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Die I. Legislatur-Periode des deutschen Reichstags
Berlin, den 14. Juni 1871.
Morgen soll der Reichstag geschlossen werden, nachdem wir uns in denVerwilligungen für Pensionen, Ehrcndank (Dotationen) n. s. f. wahrhaftig nichtknauserig benommen haben. Der Kaiser kann mit dem ersten deutschen Reichs-tag zufrieden sein.
Berlin, den 28. April 1872.
Die neue Session des Reichstag ist bereits seit drei Wochen eröffnet, mitunseren Geschäften geht es aber nicht gerade munter vorwärts. Die Haupt-gesetze die wir berathen, sind das Neichsbeamtengesetz, das Gesetz über denRechnungshof und das Militärstrafgesetz. Schon bei dem ersten giebt es ein-schneidende Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Parlament und der Reichs-regierung. Wir wollen den Satz aufnehmen, daß jeder Reichsbeamte für gesetz-widrige Handlungen verantwortlich sein soll, während nach der Anschauungder Regierung der Befehl des Vorgesetzten den Untergebenen von der Verant-wortlichkeit befreien soll. Noch stärker gehen die Meinungen bei dem Militär-strafgesetz st auseinander, wo es sich um die Sonderstellung des Militärs, ins-besondere der Offiziere, bei Vergehen des gemeinen Strafrechts (im Gegensatz vonmilitärischen Vergehen) handelt. Wir sind natürlich gegen jene Sonderstellungund man spricht schon davon, der Entwurf werde zurückgezogen werden. Ichglaube aber noch nicht daran; man sucht offenbar nach einer Verständigung, undFürst Bismarck soll bei der gestrigen Soiree wohl dreiviertel Stunden lang mitLaster darüber gesprochen haben. Pfingsten kommen wir keinenfalls schon nachHause, wenn es gut geht, Ende Mai.
Berlin, den 1. Mai 1872.
Die Geschäfte des Reichstags haben augenblicklich ihren Schwerpunkt in denKommissionen. Veranlassung, im Plenum des Reichstags das Wort zu ergreifen,hatte ich bis jetzt nicht. In den Vorstand der Fraktion bin ich wieder gewähltworden und da mehrere Vorstandsmitglieder abwesend sind, liegt mir neben Ben-nigsen und Lamey st die Ausgabe ob, abwechselnd in den Parteisitzungen den Vor-sitz zu führen.
Berlin, den 6. Mai 1872.
In unserer Kommission über das Beamtengesetz kommen mir nur langsamvorwärts, oft erledigen wir nur einen Paragraphen in der Stunde, und wir
st Unter dem Vorsitz Moltke's gestaltete die ReichStagskommisstou den Entwurf der Re-gierung wesentlich um. Diese Arbeit rußte einerseits auf den wissenschaftlichen Grundlagen deSdeutschen Neichsstrafgesetzbuchs, andererseits ans dem Grundsätze, daß zu weit getriebene Mensch-lichkeit die notwendige eiserne Mannszncht im Heere zu erschüttern drohe. Deshalb ließ auchdie Reichtagskommission am 30. April, ans Vorstellung der Regierungen, das Strafmittel des„strengen Arrestes" bestehen. Im Reichstag stellte die Opposition diese Strafe auf eine Liniemit der Folter. Auch Lasker's weichen: Gemüt erschien sie zu hart. Er batte schon in der Kom-mission an Stelle der Strafverschärfung „Wasser und Brot" vergeblich eine „knappe, nahrnngs-fähige Kost" setzen wollen. (Hans Blum, „Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks", S. 126.)
st Lameh, I)r. August, früher Präsident des badischen Ministeriums des Innern.