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1 (1897)
Entstehung
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und darauf bezüglichen Specialgesetze der Lust und Unlust, welchehier betrachtet werden sollen, zurückgewiesen sein, weil jeneallgemeinste Ursache doch nur als eine, alle Specialursachen ver-knüpfende, Abstraction angesehen werden könnte, von welcherdie Brücke zu den Specialanwendungen durch die Specialgesetzein ähnlicher Weise zu schlagen, als man auch, wenn das letzteGrundgesetz physikalischer Kräfte oder Ursachen der Bewegungbekannt wäre, doch immer in den Anwendungen auf die Special-kräfte und Specialgesetze der Kräfte zurückzugehen haben wird.

Da Lust und Unlust, Gefallen und Missfallen, psychologischeMomente sind, so ordnen sich natürlicherweise auch die daraufbezüglichen, kurz ästhetischen, Gesetze den psychologischenGesetzen unter; nur dass in einer Psychologie von allgemeinererTragweite kein Anlass ist, die ästhetischen insbesondre so ein-gehend und in solcher Beziehung und Zusammenstellung zu be-handeln, als es nun eben für die Zwecke der Aesthetik nöthig ist.Insoweit die ästhetischen Gesetze Einwirkungen der Aussenweltauf unsre Seele betreffen, können sie auch als in die äusserePsychophysik gehörig angesehen werden, die jedoch nicht minderweitere Interessen als die Aesthetik verfolgt, dazu schärfere Be-stimmungen verlangt, als in dieser allgemeingesprochen bishermöglich. Nun könnte man noch wünschen, auch die Gesetze derAbhängigkeit der Lust und Unlust von den, diesen Seelenbestim-mungenunmittelbar in uns unterliegenden (sog. psychophysischen),körperlichen Zuständen oder Veränderungen zu kennen, wasSache der innern Psychophysik; ja es besteht in dieser Hinsichtein fundamentales Bediirfniss, das sich aber bis jetzt nichterfüllenlässt; und der Begriff der Aesthetik selbst in der Beschränkung,wie er hier gefasst wird, schliesst die Rücksichtsnahme auf dieBeziehung der Lust und Unlust zu diesen innern Zuständen undVeränderungen aus, über die sich bis jetzt nur mehr oder wenigerunsichre Hypothesen aufstellen lassen.