Druckschrift 
3 (1864)
Entstehung
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auf, das widervölkerrechtlich besetzte Gebiet zu räumen. Herr Kus-koff, Agent der russisch-amerikanischen Handels-Compagnie und Vor-steher der Ansiedelung zu Port Bodega, ohne sich auf die Rechts-frage, die ihn nichts angehe, einzulassen, bezeigte die größte Bereit-willigkeit, vom Port Bodega abzuziehen, sobald er nur dazu vonseinem Vorgesetzten, Herrn Baranoff, der ihn hieher beordert habe,ermächtigt würde. Darauf forderte der Gouverneur den Herrn vonKotzebue auf, Namens des Kaisers einzugreifen und die Räumungvon Bodega zu erwirken. Der Lieutenant der kaiserlich russischenMarine und Kapitain des Rurik's, Otto von Kotzebue, erklärte sichfür unbefugt, in einer Sache zu handeln, wo ihm übrigens das Rechtso klar schiene, daß es blos ausgesprochen zu werden brauche, umanerkannt zu werden. Und so waren wir denn so weit, als wirzuvor gewesen.

Hierauf wurde beliebt, über die heutige Verhandlung und denStand der Dinge ein Protokoll zu verabfassen und dasselbe in cluxla,von allen Theilnehmern an besagter Verhandlung unterschrieben unduntersiegelt, den beiden hohen Souverainen, als Seiner Majestät demKaiser von Rußland durch den Kapitain des Rurik's, und SeinerMajestät dem Könige von Spanien durch den Gouverneur von Neu-Californien, zu Händen kommen zu lassen.

Die Redaktion dieses Aktenstückes, welches spanisch verfaßt wurde,batte ich als Dolmetscher zu beaufsichtigen. Ich verwarf den erstenEntwurf, in welchem ich etwas vermißte; denn, sagte ich zu DonPaolo Meente, indem Sie diese Sache vor den Thron der hohenSouveraine bringen und von dem Kaiser von Rußland selber dieAbhülfe dieser Unbill und die Bestrafung seiner dafür verantwortli-chen Diener erwarten, so begeben Sie sich des Ihnen sonst unbestreit-bar zukommenden Rechtes der Selbsthülfe gegen den Eindringlingund dürfen dann der hohen Entscheidung der Monarchen nicht vor-greifen.

Dagegen hatte denn Paolo Meente de Sola nichts einzuwen-dcn; er lobte meine Einsicht, ließ das Protokoll umschreiben und gab,als es am 28. Abends auf dem Presidio unterschrieben wurde, seinfeierliches Ehrenwort, eigenmächtig nichts Gewaltsames gegen den