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die Erklärung ist sicherlich genügend, dass alle die hiebengehörenden Namen als Uebernamen zu betrachten sind,welche ihren ersten Trägern von dem sie umgebenden Kreiseaufgeheftet worden sind. Zum Theil mögen diese Benen-nungen von Häusernamen und von Wirthshausschilden ent-lehnt worden sein, — man denke an die Gasthäuser zum„römischen Kaiser“, zum „König von England“, zum „Kron-prinzen“ — und dem Inhaber der betreffenden Gasthöfegegolten haben, zum Theil können sie sicherlich auch davonherrühren, dass ihre ersten Träger in einer Darstellung einesder vielen Volksschauspiele des Mittelalters die Rolle einesKaisers, Königs, Pabstes oder Bischofs mit Erfolg durch-geführt und sich damit den Bei- und ihren Abkömmlingenden bleibenden Familiennamen erworben, also erspielt haben.
Hieher gehören die Familiennamen: Abt, Bischof, Pabst,Mönch, Münch, Münchli (Job. Münchli, Steuerbuch 1400),Pf aff, Frühmesser (Hans F. von Münster, im Glückshafen-rodel von 1504), Probst, Kaiser, König, Kong, Kling,Herzog, Herzig, Prinz, Fürst, Graf, Graf, Gr affin, Gr äffe,Grave, Greve, Greeven, Grebe, Greb (mit den Zusammen-setzungen Landgrebe,■ Ilolzgrebe, Gogrewe — Gaugrafu. A.), Burggraf, Margraf, Landgraf, Pfalzgraf, Freiherr(in Küssnacht, Schwyz), Baron, Ritter, Ritterlin, Junkeru. s. w.
Bei den niederdeutschen Formen des Titels Graf, näm-lich : Greve, Grebe, Greb, welche in Gegenden wie im Han-noverschen auch Vorsteher ländlicher Gemeinden bezeichnen,tritt selbstverständlich die Annahme der Entstehung dieserFamiliennamen auf patronymischem Wege aus einem Amts-titel wieder in alle ihre Rechte ein. Dasselbe gilt von denRangnamen Ritter und Junker, wo sie von uradeligen Ge-schlechtern geführt werden, also von den ursprünglich nieder-ländischen, dann rheinländischen Freiherren Ritter mit demZunamen von Grünstein und den egerländischen Edeln undFreiherren Junker mit dem Zunamen von Ober-Conreut.
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