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Johann Heinrich Lamberts ... Pyrometrie oder vom Maaße des Feuers und der Wärme
Entstehung
Seite
283
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Grundbegriffe. 28z

durch Vermehrung der Wärme noch um r Cubiczoll ausdehnt, so können gar wohlin diesen zwcen Lubiczollen über doppelt mehr Feuercheilchen seyn, als in dem er-sten Cubiczoll waren. Indessen ist der Unterschied mehrentheils geringe, undkömmt nur bann in Betrachtung, wo man alles aufs genaueste nehmen, oder,wie t/e es hat thnn wollen (§. 295.) aus der Wärme gemischten Wassers,Grade der Wärme von gleich großen Unterschieden bestimmen will.

§. 527.

Die absolute Menge der Wärme oder der Feuertheilchen in den Körpern,kömmt eben so, wie die absoluten Grade und Kräfte der Wärme, sehr selten inErwägung. Es sind auch im vorhergehenden nur zween Fälle vorgekommen, wsdarauf Rücksicht genommen werden mußte. Der erste war beym Luftthermometer,weil die ganze Kraft der Warme immer mit der ganzen Schnellkraft der Luft imGleichgewichte ist, und letztere durch die zum Zusammendrückeu der Luft erforder-liche Kraft immer ganz bestimmt wird. (§. 47. n. f. - Wenn Key festen Körper»das absolute Maaß ihrer Cohäsionskräfte durch Versuche oder auch nach allgemei-nen Gesetzen bestimmt werden könnte, so würde sich auch die absolute Kraft derWärme daraus erweisen lassen, so wie ich oben (§. 444 u. f.) die letzten Unter-schiede dieser Kräfte miteinander verglichen habe.

§. 528.

Der andere Fall kam da vor, wo sich bey Mischungen verschiedener Ma-terien von gleicher Wärme, die Cohäsionskräfte, nebst der Dichtigkeit, und da-mit auch die Wärme ändert. Dieses geht die ganze Summe der Feuertheilchenan, die zugleich mit den Materien zusammengegossrn werden. Wird die Mi-schung kälter, so ist Liese Summe zu geringe. Hingegen ist sie zu groß, wenndie Mischung wärmer wird, und dann geht alles, was zu viel ist, aus der Mi-schung weg, so wie im erstem Fall Feuertheilchen von außen hinzukommen. biSdie Wärme der Mischung der äußern Wärme gleich wird. Die Art, die Be-rechnung anzustellen, habe ich im vorhergehenden durch das Beispiel der Mischungvon Wasser und Weingeist erläutert. (§. 486.487.)