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1 (1821)
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G. Pi. Treviranus über Lebensturgesccnz.- In seinenpliysiolog. Fragm. 1- Th. S. 57102.

J. Fr. S. Posewitz Bestimmungen des durch die Gefäfs-und Nervenporen entweichenden flüchtigen Stoffs. Giessen 1803-8- S. 19 36-

§ 220. i

Neben dieser ihnen gemeinschaftlichen Fülleoder Spannung (§. 219«) unterscheiden sich inzusammengesetzteren Organismen mehrere Systemevon Organen, durch eine eigenthümliche Richtungihrer gesteigerten Erregbarkeit, so dafs wir sie vonder allgemeinen Erregbarkeit der übrigen Organedurch eigene Namen unterscheiden. Wir nennensie in den häutigen Theilen Spannkraft, Zusam-menziehungskraft (Contractilitas); in denMuskeln Muskelkraft, Reizbarkeit (Irrita- jbilitas); in denNerven Nervenkraft, Empfind- jlichkeit (Sensibilitas.) !

Von allen unterscheidet sich die geistigeKraft (vis psychica), doch kettet sie sich zu-nächst an die Nervenkraft.

i

Anm. 1. Bei den Pflanzen finden wir nur die Spann- '

kraft, denn für mehr können wir ihre Bewegungskraft, selbst |

bei dem Hedysarum gyrans u. s. w. (§. 211 .) nicht halten,' dasie erstlich so sehr von äufseren Reizen abhängig ist, zweitens |

aber sich so ganz einförmig zeigt, und der starre Pflanzenbau 1

auch nicht mehr als ein Anziehen und Nachlassen der Theile ,

erlaubt. Auf keinen Fall kann man .sie mit der Muskelkraft |

zusammenstellen, welche sich durch die Oscillationen der Mus-kelfasern so sehr auszeichnet, so wie auch durchaus nichts denMuskeln Analogos in irgend einer Pflanze vorkommt, denn

zer-