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Aber auch ein ganz neues Erzeugnis seiner Ghronistik hat jetztG. dem Hofe Wilhelms II geliefert. Sein Vorhandensein ergänztdie Nachrichten und Vermutungen über G.'s spätere Marburg er Wirk-samkeit. Es ist das Meine Werk, das ich als Begententafel vonThüringen und Hessen bezeichnet habe, eine in eigenartige Formgebrachte historisch-genealogische Tabelle*). Daß ihr Text von G.verfaßt ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Es ist ein kurzerAuszug aus der Lehr., an einigen Stellen unter Mitbenidzung derStchr. 2 ), deren Priorität sicher ist 3 ). Man sieht: G. wird nicht müde,sich selbst auszuschreiben. Nur wenige sachliche Ergänzungen tretenneu hinzu, die aber immerhin kleine Fortschritte in den Studien undErmittlungen des Verfassers erkennen lassen. Die charakteristischenZüge der Arbeitsweise G.'s erscheinen hier nochmals in voller Be-leuchtung. Verfafst ist die Schrift, nachdem Anna von Mecklenburgam 13. November 1504 dem Hessenlande einen Erben, Philipp denGroßmütigen, geschenkt hatte, und wohl geraume Zeit, bevor sie ihrendanach von trauriger Krankheit ergriffenen Gemahl am 11. Juli 1509verlor*). Auch von der Bgttf. haben um die Originalhandschriftvor uns, ein kalligraphisches Kunstwerk, reich verziert mit bunten,goldgeschmückten Ornamenten, Initialen und Wappen. Diesmal hatG. aber nur die Vorlage geliefert; die Reinschrift fertigte, nicht ganzkorrekt, ein Fremder. Und zwar waren wohl Schönschreiber undBuchmaler eine Person, vielleicht ein vom Hofe beauftragter Künstler.
Als Wilhelm II im Jahre 1509 starb, gab es neue große Ver-änderungen in Hof und Land. Zwischen der Fürstin und den Land-ständen entbrannte grimmiger Streit um Vormundschaft und Landes-regiment. Unsere Lehr, bringt aus all den bewegten Jahren seit derGeburt Philipps nur noch ein paar karge Vermerke über Todesfälleund Regierungswechsel 5 ). Das letzte, was G. nach einer nochmaligenPause einschrieb, war der Tod des längst regierungslosen 6 ) Land-grafen Wilhelm I am 8. Februar 1515 und sein Begräbnis 1 ). Ge-rade um dieses handelt es sich bei einer weiteren Aktennotiz überunseren Chronisten*): her Wigandt steht in dem Verzeichnis derhessischen Geistlichen, die zum feierlichen Leichenbegängnis Wilhelms I,das erst am 3. Juli 1515 zu Marburg stattfand, erschienen waren.Von dem aber, was G. in diesen Jahren zu Hause in Frankenbergsah oder hörte, hat er gar nichts mehr aufgezeichnet. An Stoff hättees ihm nicht gefehlt. Schon am 24, August 1507, wie schon erwähnt,
des Landesherrn betreffen, so könnte man wohl denken, daf's G.'s Handschrift einInventarstück der Kammer der Landgräfin geblieben wäre. Dann wären dieFinger, die sich an leeren Stellen oder auf Bildern mit Tintengekritzel, Schnurr-bartmalen usw. vergnügt haben, wohl gar prinzliche gewesen. ') 363—375.Dafs ich auf die Handschrift aufmerksam geworden bin, verdanke ich JuliusReinhard Bieterich. 2 ) Vgl. z. B. 364 f (Ortsnamen mit Francken-) u. 366 oben(zwei Dagobertshausen). 3 ) Eine Stelle der Lehr, ist vor nachträglicherAenderung in die Stchr., mit dieser Aenderung in die Bgtlf. übergegangen; s. 87Anw. a—c; 408 Anm. 13; 370 Anm. 13. Vgl. ferner z. B. 366 Änm. 20; 367Anm. 16 u. 17. *) Vgl. 375 Anm. 7; Änm. c u. 4. 6 ) Den vorletztenzu 1513 statt 1514 (Febr. u. März). •) Vgl. 374 (Bgttf.). 7 ) 318 m.Anm. a. 9 ) Marb. Samtarchiv, Beleg zur Kammerschreiber-Bechnung von1515. Gefunden und mir freundlichst mitgeteilt von Franz Gundlach.