Statuten
der
Historischen Kommission für Hessen und Waldeck.
§ I. Die historische Kommission für Hessen und Waldeckhat den Zweck, Quellen und Darstellungen der hessischen undwaldeckischen Geschichte in einer den Forderungen der Wissen-schaft entsprechenden Weise herauszugeben.
Der Sitz der Kommission ist Marburg-.
§ 2. Die Kommission setzt sich zusammen aus Stiftern,Patronen und Mitgliedern.
i. Stifter sind diejenigen, welche der Kommission wenigstenseintausend Mark zuwenden.
2. Patrone sind diejenigen, welche sich verpflichten, einen Jahres-beitrag von mindestens fünfzig Mark zu zahlen. Die einmalbewilligten Beiträge werden forterhoben, solange sie nichtabgemeldet sind; mit ihrem Wegfall hört das Patronat auf.
3. Mitglieder sind diejenigen Forscher oder Freunde der For-schung auf dem Gebiete der hessischen und waldeckischenGeschichte oder auf verwandten Gebieten, welche entweder
a) bei der Gründung der Kommission als Mitglieder bei-getreten sind, oder
b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Kom-mission auf ihren Hauptversammlungen ernannt werden.
S 3. Die Stifter, Patrone und die Mitglieder des Vorstandeserhalten die Publikationen der Kommision unentgeltlich. Denübrigen Mitgliedern der Kommission wird jede einzelne Publikationfür zwei Drittel des Ladenpreises zur Verfügung gestellt.
§ 4. Die für ihre Zwecke erforderlichen Mittel entnimmtdie Kommission
1. den von der königlich preufsischen Archivverwaltung, dengrofsherzoglich hessischen und fürstlich waldeckischen Staats-regierungen, dem Kommunalverbande des RegierungsbezirksKassel und sonstigen Behörden und Körperschaften zu er-bittenden Zuschüssen,