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Die Chroniken des Wigand Gerstenberg von Frankenberg
Entstehung
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werden Stellen aus einer Quelle, die G. auch sonst in der Stchr.mehrfach verwertet, wohlweislich ohne sie hier zu nennen: demFrankenberger Stadtrecht, das der Schöffe Johannes Enterich der Alte,eyn vornemiger, trefflicher, wol gelarter baccalarius *), kurz vorheraufgezeichnet hatte 2 ). Emerich hatte seine iverlvolle Arbeit im Jahre1493 beendigt] schon am 15. November 1494 war er dann gestorben*).G. hatte freie Bahn, die ehrlichen Angaben seines Landsmanns mil's-bräuchlich auszuschlachten*). Den Grundstock der Stchr. aber bildetdie Lehr. Sie wird im Wortlaut ausgeschrieben. Hierbei bevorzugtG. öfters gerade solche Stellen, die schon in der Lehr, nicht ganz ein-wandfrei waren. Andere Stellen seiner Vorlage bringt er jetzt inunrichtige neue Gruppierung; ein Verfahren, das er zuweilen durchförmliche apologetische Erörterungen zu bemänteln sucht. Er wagtaufserdem jetzt ohne Sclieu völlig willkürliche Zeitansätze. Und erflicht überall frei erfundene Zusätze ein, um aus allgemeiner thürin-gisch-hessischer Geschichte besondere franlcenbcrgische Geschichte zumachen.

Jedoch in allen Zweigen seiner Fälschertätigkeit bewahrt nunG. sehr merkwürdiger Weise die Tugenden seiner Compilationsmanier.Entlehntes und Erfundenes hebt sich überall scharf voneinander ab.Auch wo er Quellen mifsbraucht, behält er, soweit irgend möglich,ganz getreulich ihren Wortlaut bei. Dadurch eben lä/st er sich fastüberall mit Sicherheit entlarven. Dadurch aber wahrt er andererseitsnun doch, trotz aller Fälschungen, uns den wirklichen sachlichen Wertseiner Arbeit. Wo er echte Urkunden einflechten kann, und das tuter vielfach, da gibt er, nach den prüfbaren Proben zu urteilen, mitmusterhafter, peinlichster Genauigkeit seine Vorlagen wieder. Undwo er wirklich etwas weifs von der Geschichte Frankenbergs, erzählter schlicht und wahr. Diese Vorzüge aber vermag er um deswillenfreier zu entfalten, weil er die Stchr. in ausführlicher Form bis zurGegenwart herabführt. Im Gegensatz zu der im allgemeinen immermehr verarmenden Lehr, wird die Stchr. immer reicher; sie wird zurindividuellen Zeitgeschichte, und G. äufsert sich in ihr, dem vertrautenKreise seiner Mitbürger gegenüber, weit offenherziger, als er es demHofe gegenüber für angebracht gehalten hätle h ). Allerdings ist jasein Thema, die Geschichte einer zurückgehenden Ideinen Stadt 6 ), ansich wenig ergiebig. Aber wir erhalten doch durch G. manche auslebendiger Anschauung geflossene wertvolle Mitteilung; ich erinnerenur an die Schilderung der Bedrängnis Frankenbergs zur Zeit desDörnbergischen Begiments von 1483 bis 1500' 1 ).

Zur Frankenberger chronistischen Tätigkeit G.'s gehören dannferner seine Stadtrechtszusätze. G. hat das Stadirecht Enterichsnicht nur benutzt, sondern auch bearbeitet. Ob das eine mit dem

') 477. 2 ) Abgedruckt, wie es jetzt in der Oriqinalhandschrift vorliegt,

aber ohne das Register, von Schmincke Mon. Uass. 2, 669—756. lieber die großeLücke 678 Z. 7 s. unten 17' Anm. 2. ") Vgl. 477 Anm. 12 u. 3. 4 ) Vgl.

unten, Quellen J (Nr. 38). 6 ) Vgl. übrigens 452 Anm. 10. °) Schon

1397 war Frankenberg unter den obcrhcssischcn Städten nicht ersten Banges, wieMarburg, Alsfeld, Grünberg, sondern zweiten Ranges, wie Homberg a. d. Ohm,Kirchhain, Gießen; s. Hess. Urkk. hg. v. Baur 1, 841. ') 463 ff.