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seinen Lesern etwas lebhafter vor die Augen zu stellen, insbesondereseinem jungen Herrn.
Für diesen Herrn selbst war dann offenbar das Original derLehr, bestimmt: die sauber geschriebene und verzierte eigenhändigeHandschrift G.'s, die uns, freilich durch spätere Venvahrlosung desAnfangs und mehrerer anderer Blätter beraubt, noch heute vorliegt 1 ).Ein glücklicher Umstand, dem wir eine Fülle von Aufklärungen ver-danken. Die Handschrift sollte durchweg mit Bildern ausgeschmücktiverden, was dann allerdings nur begonnen, nicht durchgeführt wordenist 2 ). Die Gegenstände der Bilder bestimmte der Chronist anfangsauf eingelegten Zetteln^). Später trug er diese Bildvorschriften überallin die Handschrift selbst ein 4 ).
Die persönlichen Beziehungen G.'s zu Landgraf Wilhelm III,die ivir so aus dem Inhalt wie aus der äufscren Gestalt unsererChronik erschliefsen, werden uns nun durch eine Reihe ausdrücklicherZeugnisse bestätigt und erläutert. Wir haben zwei Erlasse des Land-grafen aus Marburg vom 7. April und 9. Juni 1494 an den Darm-städter Landschreiber Hans von Zwingenberg, die ivohl sicher unserenChronisten betreffen 5 ). Am 7. April gibt der Landgraf kund, dafser Herrn Wigand, seinen Kaplan, mit dem Altar auf dem SchlosseDornberg versehen hat, einem Schlots der Katzenelnbogener Erbschaft,in der Obergrafschaft, südlich von GroCs-Gerau im Bied, zwischenDarmstadt und dem Rhein. Der Landschreiber soll dem Belehntendie Bezüge, die den Vorgängern geliefert worden sind, 'auch geben,und handreichen. Doch stellten sich Unstimmigkeiten ein, und esbedurfte einer nochmaligen Verfügung, die am 9. Juni erging. DerLandgraf läfst jetzt schreiben: Wir begern gutlich, du wullst unsermcapellan, hern Wiganden, sulch gelt, win und körn, als man bisherunserm ambtman zu Dornbergk geben hat, eyn capellan an sinerkost zu Dornberg zu halten, hinforters von unser wegen hantreichenund bezalen, angesehin das der capellan zu Dornberg itzunt nit indes ambtmans kost. Ist unser ernster bevelh 6 ). Die beiden Akten-stücke bringen etwas gänzlich Neues zu den bisher bekannten Lebens-umständen G.'s hinzu. Wir sehen seinen örtlichen Gesichtskreis sichnochmals erweitern. Und bei persönlicher Bewegungsfreiheit werdenihm in der geschichtlich so reichen Nachbarschaft der hessischen Süd-besitzungen sozusagen vermehrte lokale Forschungsmöglichkeiten er-öffnet, von denen er dann auch in der Tat Gebrauch gemacht zu habenscheint. Jedenfalls aber waren ihm so die Gegenden von Frankfurtund Darmstadt, Worms und Mainz 1 ) bereits bekannt, als er nun im
') Näheren unten im Abschnitt Handschriften. 2 ) Proben unten (nach
*80) Tafel I u. II sowie in 'Die Wartburg' 225. 224, 226. ") Vgl. 112 Änm.
"j. 129 Anm. a ; 139 Anm. a. 4 ) Man beobachtet in ihnen zuweilen jüngere
Wortformen, als im benachbarten Text. — Der Zettel zu 112 hat statt desüblichen 'Hir sal stehin' die altertümlicheren Ausdrücke 'Hir strydet; Hir blibet toit'.J Belege zur Rechnung des Landschreibers. Gefunden und mir frcundliclist mitge-teilt von Franz Gundlach. Der 1. Erlafs ist unten 478 Anm. 6 abgedruckt. Der 2.,v °n ganz gleicher Form, ist datiert: am montage nach Bonifacii. 6 ) Das 1- mal
hicfs es . rjaran thustu uns wolgefallen. 7 ) lieber die Bauart der Frankfurter
Häuser macht er später einmal eine Bemerkung in der Stchr., 423. Das Schlofs*rankenstein an der Bergstrafse bei Eberstadt kennt er schon im Anfang der Lehr.,«• Ebenso das Cyriacusstift zu Neuhausen bei Worms, 40. Vgl. auch 283 Anm. 22.