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4 (1921) Übungspräparate
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Aether bromatus. Äthylbromid.

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Eigenschaften. Essigäther ist eine flüchtige, leicht ent-zündbare, angenehm riechende Flüssigkeit, die in Wasserwenig, mit Weingeist und Äther in jedem Verhältnis lös-lich ist. Spez. Gew. 0,9020,906; Siedepunkt 7477°.

Prüfung. Essigäther darf mit Wasser angefeuchtetes blauesLackmuspapier nicht sofort röten (freie Säure). Mit Essigäthergetränktes Filtrierpapier darf gegen Ende der Verdunstung nichtnach fremden Ätherarten riechen. 10 ccm Wasser dürfenbeim kräftigen Schütteln mit 10 ccm Essigäther höchstens um1 ccm zunehmenjWasser, Weingeist); man nimmt die Reak-tion in dem sog. Ätherprober, einem geeignet graduierten, kleinenZylinder, vor. Werden 5 ccm Schwefelsäure mit 5 ccm Essigätherüberschichtet, darf sich innerhalb 15 Minuten zwischen den beidenFlüssigkeiten keine gefärbte Zone bilden (bei Anwesenheit vonAmylacetat oder sonstigen organischen Verunreinigungen,z. B. vom Korken herrührend, bildet sich ein gelber bis braunerRing). Auch beim Mischen von 20 Tropfen Essigäther mit20 Tropfen konz. Schwefelsäure darf keine Färbung eintreten (ausBrennspiritus hergestellter Essigäther).

Stöchiometrisohe Aufgabe. Wieviel Essigäther erhält man theo-retisch 1. aus 200 g 100 proz. Essigsäure, 2. aus 200 g 90proz.Weinseist? Resultate siehe S. 107.

Aether bromatus. Äthylbromid.

C. 2 H 5 Br . Mol.-Gewicht 108,96.Ausgangsmaterial:400 g konz. Schwefelsäure: H 2 S0 4 = 98,09.180 g Weingeist, spez. Gew. 0,816 = 92,44 Gew.-Proz.150 g Wasser.200 g gepulvertes Kaliumbromid 1 ); KBr = 119,02.

Darstellung. In einen 1 y 2 1-Kolben gibt man 180 gWeingeist vom spezifischen Gewicht 0,816 und fügt unterandauerndem Umschwenken in kleinen Portionen, aber

*) Man prüfe das Kaliumbromid auf eine Verunreinigung oder Ver-wechslung mit bromsaurem Kalium: 10 ccm deT wäßrigen Lösung1 + 9 dürfen auf Zusatz, von verd. HjSO, sich nicht gelb färben: auchauf weiteren Zusatz von 1 g reinem Kaliumbromid D. A. B. 5 darf dieLösung sich nicht gelb färben. Formel s S. 68.

Mannheim, Pharmazeutische Chemie. IV. 3