Druckschrift 
2 (1875)
Entstehung
Seite
1092
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

1092

Pulvis temperans — Radices.

der Norv., Pulvis Salinus compositus seu Antispasmodi-cus der Neerl., Poudre fcempe>ante de Stahl der Franc.Die Vorschriften dazu sind folgende:

Germ.

Ph. Bor.milit.

Norv.

Neerl.

Franc.

2

126

1010

33

18

3

12G

2

Elaeosaccharum Citri . .

9

9

20

20

24

! 21

20

Radices.

Racines Franc. (Rhizomata, Tubera).

Die Einsammlung der Wurzeln muss im Allgemeinenim ersten Frühjahr oder im Spätherbst, vor Entwickelungder jungen Triebe, Blätter undBlüthen, oder nach derenAbsterben erfolgen. Specieller bestimmt darüber dieFranc, dass die Wurzeln der einjährigen Pflanzen kurzvor der Blüthezeit, die der zweijährigen im Allgemeinenim Herbst oder Winter nach Beendigung des ersten Ve-getationsjahres, die der ausdauernden krautartigen Pflan-zen zur selben Jahreszeit aber erst nach dem zweiten oderdritten Vegetationsjahr, nicht später eingesammelt werden,weil sie sonst verholzen und Krankheiten unterworfensind, die ihre Eigenschaften verändern; wogegen dieWurzeln der holzartigen Gewächse immer nach dem Ab-fallen der Blätter von ausgewachsenen Exemplaren zusammeln sind. Das Trocknen der eingesammelten Wur-zeln, und deren Reinigung von anhängender Erde mussbesonders sorgfältig erfolgen. Sie müssen nach der Franc,sämmtlich (mit wenigen Ausnahmen, wie Radix Artemisiae)gewaschen und nach dem Abtropfen an der Luft wiederabgetrocknet, darnach von angefressenen und fauligen