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doppelten Volumen Alkohol gefällt, rasch vom Alkohol befreitund getrocknet. Das so gewonnene Präparat enthielt 8.81 %Asche und 12.46 % Feuchtigkeit. Zum Gebrauch wurde es mit0.9 % Kochsalzlösung in der Reibschale 1 :100 angerieben undnach 24 stündigem Stehen filtriert. Der ungelöst bleibende Teilwurde in Abzug gebracht.
Sowohl der Erdnussauszug als auch das Phasin hatten keineSpur von agglutinierender Einwirkung auf das Blut von Meer-schweinchen, Eatte, Pferd, Hund, Taube, Huhn undSeehase. Nicht in allen, aber in der Mehrzahl der Fällewurde auch Rinderblut nicht beeinflusst, in einigen wenigenFällen dagegen wieder sehr stark. Bei Ziegenblut kam sowohlAgglutination als Hämolyse vor. Langes Stehen des Blutesschien bei Rinderblut den positiven Ausfall der Versuche zubegünstigen.
Stets positiv war dagegen der Ausfall der Ag-glutinationsprobe mit genügend starken Lösungen von reinemPhasin auch bei ganz frischem Blut des Schweines, derKatze, des Kalbes, des Hammels, des Kaninchens unddes Menschen. Dass die Erdnuss ein Agglutinin ent-hält, ist mithin sicher erwiesen.
Gegen Pepsin (mit Salzsäure), gegen Trypsin (mit Natriumcarbonicum) und gegen Papain erwies sich das Erdnussphasinbei 48 stündiger Einwirkung im Brüteschrank wie das Bohnen-phasin resistent.
Bei innerlicher Eingabe, sowie bei Einspritzung unter dieHaut von Kaninchen, Meerschweinchen und eines Kalbes riefdas Erdnussagglutinin keine Störungen der Gesundheit hervor.Es gehört also infolge seiner Ungiftigkeit durchaus indie Gruppe der Phasine und zum Glück in die Unter-gruppe der bei 70° binnen einer Stunde völlig dena-turierten.
SM
3. Über die Unterscheidung des Erdnussphasinsvom Rizin in Gemischen.Ich habe mir viele Male Gemische teils von Erdnussmehlund Rizinusmehl, teils von Erdnussauszug und Rizinusauszuggemacht und festgestellt, wie gross der Überschuss an Erdnusssein darf, um darin noch scharf das Rizin nachzuweisen. DieMethode des Nachweises kann eine zweifache sein. Entweder