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Diese drei absichtlich in extenso wiedergegebenen Sektions-protokolle zeigen, dass schon aus 0.4—0.8 g der fraglichenKleie sich ein Gift ausziehen liess, welches bei intra-venöser Einspritzung typische Veränderungen, wie siedem* Bizin zukommen, hervorrief.
Ein viertes Kanin eh en von 1540 g erhielt 5 ccm, entsprechend1 g Kleie unter die Haut und starb am vierten Tage. Hier waren dieanatomischen Erscheinungen geringer, aber doch auch für Eizinus sprechend.Der letzte Harn enthielt Eiweiss, weisse Blutkörperchen und vereinzelteZylinder.
Natürlich mussten auch Versuche an Blut extra corpusangestellt werden, um die Diagnose zu sichern.
Da gerade frisches Kaninchenblut zur Verfügung stand, wurden siedamit angestellt und zwar sowohl mit dem Originalauszug als mit der Auf-lösung der Alkoholfällung. Von beiden Flüssigkeiten genügte 1 ccm, um in10 ccm 1 °/ 0 iger Blutkochsalzmischung hinnen 1 Stunde und 40 Minutentotale Agglutination herbeizuführen.
Um den Einwand, dass gewisse Eiweissstoffe der Kleiedie Agglutination etwa besonders begünstigt hätten, auszu-schalten, wurde noch folgender Versuch gemacht.
10 ccm der wieder aufgelösten Alkoholfällung des ursprünglichenKleienauszugs werden mit gewaschenen Kaninclienkörperchen so lange ver-setzt, als sie noch deutlich agglutiniert wurden. Dann wurde das voluminöseAgglutinat auf einem Filter mit physiologischer Kochsalzlösung gewaschen,mit einigen Tropfen Salzsäure in der Reibschale zersetzt und der Brei mitkohlensaurem Natrium neutralisiert, aufs Filter gebracht und 10 mal je 1 ccmphysiologischer Kochsalzlösung zugesetzt, um alles Rizin auszuwaschen. Dasklare helle Filtrat, von neuem mit Kaninclienkörperchen versetzt, agglutiniertediese sofort.
Diese Agglutination konnte nur auf Rizin beruhen.
Da die Klebereiweisse biologisch sich nach vielen Rich-tungen hin anders verhalten als andere pflanzliche und tierischeEiweisse, habe ich es für nötig gehalten, eine ganze Versuchs-reihe an Blut mit Auszügen aus reiner Weizenkleie anzu-stellen. Ich fasse deren Ergebnis in den Satz zusammen, dassMengen eines solchen neutralisierten Auszuges, die 50—1000 mgKleie entsprechen, nach Fällung mit Alkohol und neuer Auf-lösung an sich mit vier beliebig herausgegriffenen Blut-arten, nämlich mit Menschenblut, Kaninchenblut, Meer-schweinchenblut und Kalbsblut keine Agglutinationgeben. Auch bei Einspritzung werden sie von Kaninchen inden hier in Betracht kommenden Dosen vertragen.