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hundcrte in jcncn Gegenden die allgemeine Gcfetz-nnd Gerichtssprache war. Die ausführlichsten undbesten Nachrichten darüber gicbt nebst Proben unsWiarda in seiner Geschichte der ausgcstorbcnen al-ten friesischen oder sächsischen Sprache, 1784, undseinem altfriesischcn Wörterbuchc 1786, so wie inden von ihm hcrausgegebenen Gesetzsammlungen,namentlich dem Ascgabuche; nächst ihm auch Wicht,im ostfriesischen Landrecht. Aurich 1746. 4.
Eine Vergleichung der westfricsischcn mit dertentschcn Sprache findet sich nach Adelung, in denFragmenten aus dem Tagcbucbe eines Fremden,mehrenthcils wahrend dessen Aufenthaltes in eini-gen dänischen Staaten gesammelt. Koppcnh. 1800,wo sich ein 1748 verfertigtes Gedicht eines Friesennebst der tcutschen Uebersetzung befindet.